{"id":2020,"date":"2012-11-20T19:21:05","date_gmt":"2012-11-20T17:21:05","guid":{"rendered":"http:\/\/buergerbegehren-musikzentrum.de\/?p=2020"},"modified":"2012-11-21T19:22:41","modified_gmt":"2012-11-21T17:22:41","slug":"das-oberverwaltungsgericht-die-platanen-und-der-weitere-fortgang-des-burgerbegehrens","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/buergerbegehren-musikzentrum.de\/?p=2020","title":{"rendered":"Das Oberverwaltungsgericht, die Platanen und der weitere Fortgang des B\u00fcrgerbegehrens"},"content":{"rendered":"<p>Leider konnte das B\u00dcRGERBEGEHREN &#8222;MUSIKZENTRUM&#8220; die F\u00e4llung der 19 Platanen und 12 weiteren B\u00e4ume nicht aufhalten. Letztlich hat das Oberverwaltungsgericht M\u00fcnster (OVG) den gestellten Eilantrag, der das verhindern sollte, abgelehnt (<a href=\"http:\/\/buergerbegehren-musikzentrum.de\/wp-content\/uploads\/2012\/11\/OVG-Beschluss-02-11-12.pdf\">15 B 1248\/12<\/a>).<\/p>\n<figure id=\"attachment_2021\" aria-describedby=\"caption-attachment-2021\" style=\"width: 300px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"http:\/\/buergerbegehren-musikzentrum.de\/wp-content\/uploads\/2012\/11\/platanen-klein.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-2021 \" style=\"border: 0px;\" title=\"platanen-klein\" src=\"http:\/\/buergerbegehren-musikzentrum.de\/wp-content\/uploads\/2012\/11\/platanen-klein-300x225.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"225\" srcset=\"http:\/\/buergerbegehren-musikzentrum.de\/wp-content\/uploads\/2012\/11\/platanen-klein-300x225.jpg 300w, http:\/\/buergerbegehren-musikzentrum.de\/wp-content\/uploads\/2012\/11\/platanen-klein-400x300.jpg 400w, http:\/\/buergerbegehren-musikzentrum.de\/wp-content\/uploads\/2012\/11\/platanen-klein.jpg 500w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-2021\" class=\"wp-caption-text\">Platanen-Friedhof<\/figcaption><\/figure>\n<p>Zwar hat das OVG die Begr\u00fcndung der ersten Entscheidung durch das Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (VG) verworfen, jedoch den Antrag letztlich doch, wenn auch mit anderer Begr\u00fcndung, abgelehnt. Diese Begr\u00fcndung ist in zweierlei Hinsicht interessant: Zum einen folgt sie nicht der Rechtsansicht der Stadt, die das Begehren allein deshalb f\u00fcr unzul\u00e4ssig hielt, weil es sich auf eine Feststellung des Rates bezieht, zum anderen beruht der Beschluss des OVG nach Meinung des B\u00dcRGERBEGEHRENS MUSIKZENTRUM auf einem Missverst\u00e4ndnis beim Verst\u00e4ndnis der von der Stadt gew\u00e4hlten komplexen Beschlusskonstruktion.<\/p>\n<p>In seiner Begr\u00fcndung vertritt das Oberverwaltungsgericht M\u00fcnster die Ansicht, die Fragestellung des Begehrens w\u00e4re nicht darauf gerichtet in der Sache selbst zu entscheiden, sondern sei darauf gerichtet ein Meinungsbild einzuholen, dementsprechend dann der Rat entscheiden soll.<\/p>\n<p>Dieser Rechtsansicht kann das B\u00dcRGERBEGEHRENS MUSIKZENTUM jedoch nicht folgen: Die Fragestellung des Begehrens lautet: <strong>Sind Sie f\u00fcr die Feststellung, dass die vom Rat festgelegten Bedingungen f\u00fcr den Bau des Musikzentrums nicht erf\u00fcllt sind und deshalb unter diesen Umst\u00e4nden der Bau nicht erfolgen darf?<\/strong><\/p>\n<p>Durch das B\u00fcrgerbegehren soll der Ratsbeschluss vom 05.07.2012 \u201ekassiert\u201c werden. Darin stellt der Rat fest, dass die von ihm selbst gesetzten Vorgaben zum Bau des Musikzentrums erf\u00fcllt sind. Die B\u00fcrger wollen an Stelle des Rates die Entscheidung neu treffen.<\/p>\n<p>Aufgrund des Wortlauts des <a href=\"https:\/\/recht.nrw.de\/lmi\/owa\/pl_text_anzeigen?v_id=2320021205103438063\">\u00a7 26 (1) GO-NRW<\/a> ist zu unterstellen, dass die B\u00fcrger, die einen B\u00fcrgerentscheid beantragen, immer eine abschlie\u00dfende Entscheidung in einer Angelegenheit durch die B\u00fcrger an Stelle des Rates erreichen wollen. Dies wurde nat\u00fcrlich auch mit dem Begehrensantrag beim B\u00fcrgerbegehren \u201eMusikzentrum\u201c so beabsichtigt und auch von Presse Stadt und B\u00fcrgern bisher so verstanden. Entsprechend wird auf der <a href=\"http:\/\/buergerbegehren-musikzentrum.de\/wp-content\/uploads\/2012\/08\/Unterschriftenliste-JA-zu-Bochum-NEU2.pdf\">Unterschriftenliste<\/a> \u00a7 26 GO-NRW, auch explizit genannt.<\/p>\n<p>Nur wenn ganz offensichtlich aus der Fragestellung des B\u00fcrgerentscheids eine dieser Grundannahme zuwider laufende Entscheidung gew\u00fcnscht ist, w\u00e4re es berechtigt Gegenteiliges anzunehmen.<\/p>\n<p>Vom Rat wurde am 05.07.12 die bekannte Feststellung getroffen gegen die sich der B\u00fcrgerentscheid richtet. Und zwar wie folgt:<\/p>\n<p><em>Die Vorlage: 20121241 wird beschlossen.<\/em><br \/>\n<em>Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag<\/em><br \/>\n<em> <strong>Enthaltungen<\/strong>: 1 (FDP)<\/em><br \/>\n<em> <strong>Dagegen<\/strong>: 20 (CDU\/Gr\u00fcne\/LINKE\/UWG\/SL\/NPD)<\/em><br \/>\n<em> <strong>Daf\u00fcr<\/strong>: 48 (SPD\/CDU\/FB\/OB)<\/em><br \/>\n<em>(Beschlussergebnis Rat vom 05.07.2012, siehe auch Bilder zum Beitrag)<\/em><\/p>\n<p>Auch die Ratsentscheidung ist somit immer eine \u201eDaf\u00fcr\u201c oder \u201eDagegen\u201c-Entscheidung. Gleiches gilt f\u00fcr den B\u00fcrgerentscheid. Entsprechend wurde das B\u00fcrgerbegehren formuliert:<\/p>\n<p>Die Frage des B\u00fcrgerbegehrens wird daher eingeleitet mit: \u201eSind Sie f\u00fcr die Feststellung\u2026 \u201e.<\/p>\n<p>Dadurch l\u00e4sst sich die Frage, wie im Gesetz vorgeschrieben, mit \u201eJa\u201c oder \u201eNein\u201c beantworten. Auch beim B\u00fcrgerentscheid wird am Ende eine Zahl B\u00fcrger \u201eDaf\u00fcr\u201c und eine andere Zahl B\u00fcrger \u201eDagegen\u201c abgestimmt haben.<\/p>\n<p>Nach der Entscheidung durch die B\u00fcrger ist keine erneute Ratsentscheidung erforderlich. Das ergibt sich bereits aus der Logik: Ist die Mehrheit bei Erf\u00fcllung des Quorums f\u00fcr die im B\u00fcrgerbegehren genannte Feststellung, dann ist es \u00fcberfl\u00fcssig, dass der Rat noch mal genau dasselbe beschlie\u00dft, was die B\u00fcrger bereits im B\u00fcrgerentscheid beschlossen haben.<\/p>\n<p>An die Formulierung des B\u00fcrgerbegehrens d\u00fcrfen keine \u00fcbertriebenen Anforderungen gestellt werden. Zur Vermeidung \u00fcbergro\u00dfer H\u00fcrden auf dem Weg zur Mitentscheidung der B\u00fcrgerschaft sind sogar gewisse Ungenauigkeiten der Formulierung des Anliegens hinzunehmen (Vgl. Klenke, NWVBl. 2002, 45; Ritgen, B\u00fcrgerbegehren und B\u00fcrgerentscheid 1997, 136 f.). Anders als im vom OVG in seiner Begr\u00fcndung angef\u00fchrten Urteil <a href=\"http:\/\/www.justiz.nrw.de\/nrwe\/ovgs\/ovg_nrw\/j2002\/15_A_5594_00urteil20020423.html\">15 A 5594\/00<\/a> handelt es sich bei der Formulierung auch nicht um eine lediglich resolutionsartige Unterst\u00fctzung eines bestimmten Anliegens. Anders als beim Urteil 15 A 5594\/00 bezieht sich das Begehren auch auf einen ganz konkreten Ratsbeschluss, den die B\u00fcrger an Stelle des Rates treffen wollen. Es ist auch nicht unklar, was genau im Erfolgsfall des B\u00fcrgerentscheides zu veranlassen w\u00e4re: Stimmen die B\u00fcrger mehrheitlich f\u00fcr die Feststellung, dass die genannten Vorgaben nicht erf\u00fcllt sind und wird das Quorum erf\u00fcllt, dann kann das Musikzentrum gem\u00e4\u00df Ratsbeschluss vom 09.03.2011 nicht gebaut werden, im anderen Fall schon.<\/p>\n<p>Der Gegenstand der Entscheidung ergibt sich unzweideutig aus dem Text des B\u00fcrgerbegehrens: Hier sollen die B\u00fcrger, wie der Rat, \u201eF\u00fcr\u201c oder \u201eGegen\u201c die genannte Feststellung abstimmen. Der Text des Begehrens l\u00e4sst somit eine Fragestellung erkennen, die auf eine konkrete Sachentscheidung gerichtet ist, n\u00e4mlich die, ob das Musikzentrum gebaut werden kann, weil die Vorgaben erf\u00fcllt sind, oder nicht gebaut werden kann, weil diese nicht erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<p>Durch die Frage im B\u00fcrgerentscheid kann sich also auch keine Vorgabe f\u00fcr einen sp\u00e4teren Ratsentscheid ergeben. Mit einem B\u00fcrgerentscheid k\u00f6nnen die B\u00fcrger nicht dem Rat vorschreiben, wie er abstimmen soll. Dies bezweckt der beantragte B\u00fcrgerentscheid auch nicht. Wie bei B\u00fcrgerentscheiden grunds\u00e4tzlich, wollen die B\u00fcrger gem. \u00a7 26 GO-NRW den zu kassierenden Ratsbeschluss selbst an Stelle des Rates treffen, um in der Angelegenheit abschlie\u00dfend zu entscheiden.<\/p>\n<p><strong>Fazit: <\/strong>Ob die Begr\u00fcndung des OVG Bestand haben wird, kann also in Frage gestellt werden. Das B\u00fcrgerbegehren hat allen Grund zuversichtlich zu sein, dass die Gerichte im Hauptsacheverfahren, wenn sie die Angelegenheit in Ruhe pr\u00fcfen k\u00f6nnen zu einer anderen rechtlichen Einsch\u00e4tzung gelangen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Pr\u00fcfung der Angelegenheit (immerhin 7 Seiten Antrag + 95 Seiten Anlagen) stand dem OVG im einstweiligen Verfahren kaum mehr als eine Stunde Zeit zur Verf\u00fcgung, die Beschwerde gegen die Entscheidung des VG wurde um 15:30 Uhr an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen versendet, das OVG musste bis 17:00 Uhr eine Entscheidung f\u00e4llen, so dass eine intensive Pr\u00fcfung nicht erfolgen konnte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Leider konnte das B\u00dcRGERBEGEHREN &#8222;MUSIKZENTRUM&#8220; die F\u00e4llung der 19 Platanen und 12 weiteren B\u00e4ume nicht aufhalten. Letztlich hat das Oberverwaltungsgericht M\u00fcnster (OVG) den gestellten Eilantrag, der das verhindern sollte, abgelehnt (15 B 1248\/12). Zwar hat das OVG die Begr\u00fcndung der ersten Entscheidung durch das Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (VG) verworfen, jedoch den Antrag letztlich doch, wenn auch<a class=\"read-more\" href=\"http:\/\/buergerbegehren-musikzentrum.de\/?p=2020\"> [&hellip;]<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3,5],"tags":[],"class_list":["post-2020","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-burgerbegehren","category-positionen"],"publishpress_future_action":{"enabled":false,"date":"2026-04-26 14:46:02","action":"change-status","newStatus":"draft","terms":[],"taxonomy":"category","extraData":[]},"publishpress_future_workflow_manual_trigger":{"enabledWorkflows":[]},"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/buergerbegehren-musikzentrum.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2020","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/buergerbegehren-musikzentrum.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/buergerbegehren-musikzentrum.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/buergerbegehren-musikzentrum.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/buergerbegehren-musikzentrum.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2020"}],"version-history":[{"count":2,"href":"http:\/\/buergerbegehren-musikzentrum.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2020\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2025,"href":"http:\/\/buergerbegehren-musikzentrum.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2020\/revisions\/2025"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/buergerbegehren-musikzentrum.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2020"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/buergerbegehren-musikzentrum.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2020"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/buergerbegehren-musikzentrum.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2020"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}