Beim jetztigen Bürgerbegehren können die Bürger dafür unterschreiben, ob die Bürger an Stelle des Rates darüber abstimmen sollen, ob das Projekt Musikzentrum realisiert werden kann oder nicht (Bürgerbegehren).
Die Frage des Bürgerbegehrens lautet:
„Sind Sie für die Feststellung, dass die vom Rat festgelegten Bedingungen für den Bau des Musikzentrums nicht erfüllt sind und deshalb unter diesen Umständen der Bau nicht erfolgen darf?“
Kommen bei dem Bürgerbegehren 12.000 Unterschriften zusammen, muss der Rat entscheiden, ob er das Begehren zulässt und wie er sich dazu verhält.
Stimmt der Rat dem Begehren zu, dass die Vorgaben zum Bau des Musikzentrums nicht erfüllt sind, kann das Musikzentrum nicht gebaut werden.
Bleibt der Rat jedoch dabei, dass die die Vorgaben zum Bau des Musikzentrums erfüllt sind, geben Sie dem Begehren nicht statt, dann gibt es einen Bürgerentscheid, indem die Bürger an Stelle des Rates darüber entscheiden, ob die Vorgaben zum Bau des Musikzentrums erfüllt sind.
Entscheiden sich die Mehrheit der Bürger dafür, dass die die Vorgaben zum Bau des Musikzentrums nicht eingetreten sind und stimmen mindestens 30.000 Bürger für das Begehren, wird das Begehren von den Bürgern angenommen, das Musikzentrum kann nicht gebaut werden.
Auf der Unterschriftenliste muss eine Begründung für den Bürgerentscheid angegeben werden. Diese lautet:
“Versprochen wurde, das Musikzentrum soll nur gebaut werden, wenn u.a. folgende Vorgaben erfüllt sind:
– Das Musikzentrum darf die Stadt pro Jahr nur 0,65 Mio. Euro kosten. Voraussichtlich wird es ein Vielfaches sein.
– Es muss eine Planung vorliegen, die 33,3 Mio. Euro Baukosten nicht übersteigt. Tatsächlich liegen die Baukosten für die vorliegende
Planung deutlich darüber, hinzu kommt ein Kostenrisiko von +/- 15%.
– Die Förder- und Spendengelder müssen rechtssicher bereit stehen.
Tatsächlich fehlen Förderbescheid und mehrere Millionen Euro. Für die 1,5
Mio. Euro-Spende der Sparkasse liegt nur eine Absichtserklärung zum Sponsoring vor.
Die Vorgaben sind also nicht erfüllt, trotzdem hat der Rat am 05.07.12 den Bau beschlossen.
Die Realisierung des Vorhabens Musikzentrum darf nicht erfolgen. Die Bedingungen des Ratsbeschlusses vom 09.03.2011 (Vorlage 20110236:
Entwicklung des ViktoriaQuartierBochum, hier: Realisierung des „Musikzentrums Bochum“) in der Fassung des Beschlusses des Rates zur
Auslobung und zum Auslobungstext vom 01.03.2012 (Vorlage Nr. 20120232, 20120406, 20120482: Realisierungswettbewerb Musikzentrum –
Auslobungstext) zum Bau des „Musikzentrums Bochum“ sind nicht eingetreten.”