{"id":2204,"date":"2015-04-29T12:21:41","date_gmt":"2015-04-29T10:21:41","guid":{"rendered":"http:\/\/buergerbegehren-musikzentrum.de\/?p=2204"},"modified":"2023-02-06T15:49:51","modified_gmt":"2023-02-06T14:49:51","slug":"buergerbegehren-musikzentrum-nimmt-klage-zurueck","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/buergerbegehren-musikzentrum.de\/?p=2204","title":{"rendered":"B\u00fcrgerbegehren \u201eMusikzentrum\u201c nimmt Klage zur\u00fcck"},"content":{"rendered":"<p><strong>Unangemessen lange Verfahrensdauer beim Verwaltungsgericht Gericht\u00a0macht fairen B\u00fcrgerentscheid unm\u00f6glich<\/strong><\/p>\n<figure id=\"attachment_2205\" aria-describedby=\"caption-attachment-2205\" style=\"width: 320px\" class=\"wp-caption alignright\"><a href=\"http:\/\/buergerbegehren-musikzentrum.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/vg-gelsenkirchen.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-2205\" src=\"http:\/\/buergerbegehren-musikzentrum.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/vg-gelsenkirchen-300x200.jpg\" alt=\"vg-gelsenkirchen\" width=\"320\" height=\"214\" srcset=\"https:\/\/buergerbegehren-musikzentrum.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/vg-gelsenkirchen-300x200.jpg 300w, https:\/\/buergerbegehren-musikzentrum.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/vg-gelsenkirchen-449x300.jpg 449w, https:\/\/buergerbegehren-musikzentrum.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/vg-gelsenkirchen.jpg 800w\" sizes=\"auto, (max-width: 320px) 100vw, 320px\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-2205\" class=\"wp-caption-text\">Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Thomas Robbin)<\/figcaption><\/figure>\n<p>2012 haben fast 15.000 B\u00fcrger den Antrag gestellt, dass die B\u00fcrger der Stadt \u00fcber den Bau des \u201eMusikzentrums\u201c entscheiden sollen. Dies hatte der Rat der Stadt im Dezember 2012 abgelehnt. Dagegen hatte das B\u00fcrgerbegehren geklagt, trotzdem wurde mit dem Bau des Konzerthauses begonnen. Die Fertigstellung sollte urspr\u00fcnglich schon 2015 erfolgen, verz\u00f6gert sich aber jetzt bis M\u00e4rz 2016.<\/p>\n<p>Am 29.04. wollte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in dem Gerichtsverfahren zum B\u00fcrgerbegehren Musikzentrum erstmals verhandeln, sage und schreibe 2 Jahre und 4 Monate, nachdem der Rat \u00fcber das B\u00fcrgerbegehren entschieden hatte.<\/p>\n<p>Aufgrund der verschleppten Bearbeitung des Verfahrens bei Gericht ist die Klage mittlerweile allerdings praktisch hinf\u00e4llig geworden.<!--more--><\/p>\n<p>Warum das Gericht im Einstweiligen Verfahren zur Verhinderung der F\u00e4llung von 31 B\u00e4umen f\u00fcr den Bau des Musikzentrums in gleicher Angelegenheit binnen nicht mal 3 Stunden entscheiden konnte, f\u00fcr das Hauptverfahren bis zu einem Verhandlungstermin trotz gleichem Sachverhalt dagegen mehr als 2 Jahre ben\u00f6tigt, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar.<\/p>\n<p>Klar ist, dass zum jetzigen Zeitpunkt selbst eine Gerichtsentscheidung f\u00fcr einen B\u00fcrgerentscheid nur noch wenig Sinn machen w\u00fcrde, die Bef\u00fcrworter des Konzerthauses w\u00fcrden anf\u00fchren, dass wenn sich die B\u00fcrger jetzt, wo der Geb\u00e4udekomplex fast fertig ist, gegen das Musikzentrum entscheiden w\u00fcrden, eine Ruine verbleiben w\u00fcrde, die f\u00fcr fast 33 Millionen Euro gebaut und dann f\u00fcr weiteres Geld wieder abgerissen werden m\u00fcsste.<\/p>\n<p>Auf Basis dieser durch die unangemessene L\u00e4nge des Gerichtsverfahrens ver\u00e4nderten Realit\u00e4ten w\u00fcrde das B\u00fcrgerbegehren zu einem verf\u00e4lschten Ergebnis f\u00fchren. Menschen die vor Baubeginn gegen das Musikzentrum abgestimmt h\u00e4tten, w\u00fcrden jetzt, nur um eine 33-Mio.-Ruine in der Stadt zu vermeiden, daf\u00fcr stimmen.<\/p>\n<p>Warum das Gericht die Bearbeitung der Angelegenheit ohne erkennbaren Grund solange hinausgez\u00f6gert hat, bleibt schleierhaft. Die zu einem fairen Verfahren im Widerspruch stehende unangemessene Verfahrensl\u00e4nge bekr\u00e4ftigt die Besorgnis des B\u00fcrgerbegehrens, dass die Kammer, die mit der Entscheidung befasst ist, in der Sache selbst befangen sein k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Bereits die Entscheidung im Einstweiligen Verfahren kam in fragw\u00fcrdiger Weise zu Stande. Der Begr\u00fcndung zum Beschluss des Verwaltungsgerichtes im einstweiligen Verfahren vermochte schon das Oberverwaltungsgericht nicht zu folgen. Das B\u00fcrgerbegehren aufgrund einer rechtlich \u00e4u\u00dferst strittigen blo\u00dfen F\u00f6rmelei als unzul\u00e4ssig abzuwehren, weil angeblich die Ank\u00fcndigung des Begehrens die Stadt zwar rechtzeitig erreicht habe, dies aber angeblich nur per Mail, statt mit einem handschriftlich unterschrieben Brief, lie\u00df bei vielen den Verdacht aufkommen, das Gericht habe schon hier eine Formalie gesucht, um nicht in der Sache selbst entscheiden zu m\u00fcssen.<\/p>\n<p>W\u00e4ren die im Einstweiligen Verfahren (November 2012) von Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht vertretenen Rechtsansichten tats\u00e4chlich haltbar gewesen, h\u00e4tte das Verwaltungsgericht auch das Hauptsacheverfahren schon kurz nach Klageeinreichung (Januar 2013) aus den gleichen Rechtsgr\u00fcnden abweisen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Der entsprechenden Verfahrensakte ist \u00fcberdies zu entnehmen, dass das Gericht zur Entscheidung \u00fcber den Einstweiligen Antrag mit einem Umfang von 7 Seiten und 19 mehrseitiger Anlagen von vornherein, ohne den Sachverhalt zu kennen, nur 2-3 Stunden angesetzt hatte. Zu einer unvoreingenommenen, dem Resultat der beabsichtigten F\u00e4llaktion von 31 B\u00e4umen entsprechenden eingehenden Entscheidungsfindung konnte diese Zeit niemals auch nur ansatzweise ausreichen. In einer solch kurzen Zeitspanne war es unm\u00f6glich die umfangreichen Unterlagen sorgf\u00e4ltig durchzuarbeiten und eine angemessene summarische rechtliche Pr\u00fcfung vorzunehmen und diese dann auch noch unter den Kammermitgliedern zu beraten. Der von vornherein unrealistische Zeitansatz l\u00e4sst kaum einen anderen Schluss zu, als dass offenbar zu keinem Zeitpunkt eine eingehende und unvoreingenommene Pr\u00fcfung der Angelegenheit mit entsprechender Beratung beabsichtigt war.<\/p>\n<p>Bei der Durchf\u00fchrung des Hauptverfahrens lie\u00df das Gericht sich dagegen dann wider Erwarten Monate Zeit. Bereits seit 2013 wurden keinerlei Schrifts\u00e4tze mehr gewechselt. Aber erst f\u00fcr Ende April 2015 wurde dann doch noch ein Termin anberaumt.<\/p>\n<p>Selbst wenn das Gericht nunmehr in den n\u00e4chsten Monaten eine Entscheidung in der Sache f\u00e4llen w\u00fcrde, w\u00e4re auch eine ggf. erforderliche Berufung praktisch unm\u00f6glich geworden. Denn im Berufungsverfahren m\u00fcsste bis zur Fertigstellung des Musikzentrums entschieden werden. Sobald jedoch das Konzerthaus fertig gestellt worden ist (M\u00e4rz 2016), w\u00fcrde f\u00fcr die Klage das Rechtschutzbed\u00fcrfnis entfallen und das B\u00fcrgerbegehren w\u00fcrde automatisch das Klageverfahren verlieren.<\/p>\n<p>Dass in der Berufungsinstanz eine Entscheidung noch vor der voraussichtlichen Fertigstellung des Musikzentrums getroffen wird, ist bei den durchschnittlichen Bearbeitungszeiten beim Oberverwaltungsgericht jedoch so gut wie ausgeschlossen. Die schleppende Bearbeitung des Verfahrens beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat somit auch eine rechtzeitige Berufungsentscheidung gegen das Urteil quasi unm\u00f6glich gemacht.<\/p>\n<p>Dass wie in diesem Fall, Gerichtsverfahren insbesondere vor deutschen Verwaltungsgerichten nicht in angemessener Frist verhandelt werden, ist leider kein Einzelfall und wurde bereits wiederholt vom Europ\u00e4ischen Gerichtshof deutlich ger\u00fcgt (u.a. EGMR 46344\/06 vom 02.09.10).<\/p>\n<p>Was das Gericht bewegt hat, eine Verhandlung in dem Verfahren erst nach 26 Monaten anzuberaumen und damit erst zu einem Zeitpunkt, zu dem der B\u00fcrgerentscheid \u00fcber das Musikzentrum ohnehin keinen Sinn mehr macht, dar\u00fcber kann spekuliert werden. Es bleibt die Tatsache, dass durch die unangemessen lange Verfahrensdauer jede M\u00f6glichkeit auf einen B\u00fcrgerentscheid noch vor dem Baubeginn oder zumindest zu einem fr\u00fchen Baustadium unm\u00f6glich gemacht wurde.<\/p>\n<p>Deswegen hat das B\u00fcrgerbegehren \u201cMusikzentrum\u201d nunmehr die bittere Konsequenzen gezogen und die Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zur\u00fcck genommen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unangemessen lange Verfahrensdauer beim Verwaltungsgericht Gericht\u00a0macht fairen B\u00fcrgerentscheid unm\u00f6glich 2012 haben fast 15.000 B\u00fcrger den Antrag gestellt, dass die B\u00fcrger der Stadt \u00fcber den Bau des \u201eMusikzentrums\u201c entscheiden sollen. Dies hatte der Rat der Stadt im Dezember 2012 abgelehnt. Dagegen hatte das B\u00fcrgerbegehren geklagt, trotzdem wurde mit dem Bau des Konzerthauses begonnen. 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