Unangemessen lange Verfahrensdauer beim Verwaltungsgericht Gericht macht fairen Bürgerentscheid unmöglich
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Thomas Robbin)
2012 haben fast 15.000 Bürger den Antrag gestellt, dass die Bürger der Stadt über den Bau des „Musikzentrums“ entscheiden sollen. Dies hatte der Rat der Stadt im Dezember 2012 abgelehnt. Dagegen hatte das Bürgerbegehren geklagt, trotzdem wurde mit dem Bau des Konzerthauses begonnen. Die Fertigstellung sollte ursprünglich schon 2015 erfolgen, verzögert sich aber jetzt bis März 2016.
Am 29.04. wollte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in dem Gerichtsverfahren zum Bürgerbegehren Musikzentrum erstmals verhandeln, sage und schreibe 2 Jahre und 4 Monate, nachdem der Rat über das Bürgerbegehren entschieden hatte.
Aufgrund der verschleppten Bearbeitung des Verfahrens bei Gericht ist die Klage mittlerweile allerdings praktisch hinfällig geworden. Weiterlesen →
Leider hat die Stadt Bochum bereits einige Fakten geschaffen, wie zum Beispiel die Platanenabholzung und das Verlegen von Leitungen etc. ist in vollem Gange, was man an der Baggerarbeiten vor Ort sehen kann.
Hier die aktuellen Fakten:
1. Das Bürgerbegehren “Musikzentrum” wird vom Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen, immer noch in 1. Instanz, auf Zulässigkeit geprüft. Eine Entscheidung ist nicht in Sicht und so baut die Stadt Bochum einfach weiter ohne den Bürger, der die Zeche zahlen muss, fragen zu wollen.
2. Die Bürgerinitiative gegen diese unsäglich schädliche und unfaire Bauplanung “Musikzentrum” hat mit dem Versuch die umweltschädliche und sogar mikroklimabeeinflussende Abholzung der Platanen vor dem Baubeginn mit kostenintensiven Einstweiligen Anordnungen in zwei Instanzen versucht zu verhindern, was das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht abgelehnt haben. (Nur die jeweilige Einstweilige Anordnung wurde abgelehnt. Mehr nicht!)
Das erste Ziel ist erreicht! Fast 15.0000 Unterschriften wurden bei der Stadt eingereicht! Die Bochumer Bürger waren zu Hunderten beim Unterschriftensammeln aktiv, damit das Millionengrab “Musikzentrum” verhindert wird und haben ein deutliches Zeichen gesetzt!
Die Unterschriftensammlung ist beendet. Die erforderliche Zahl der Unterschriften wurde um fast 25% überschritten. Die Stadt hat bestätigt, dass das Quorum erreicht wurde (WAZ vom 15.11.12).
Vielen Dank an alle Bürger!
Die Bochumer Bürger haben ein Zeichen, gesetzt, dass sie an Stelle des Rates über das Vorhaben “Musikzentrum” entscheiden wollen!
Wie geht es weiter? Am 13.12.2012 hat der Rat der Stadt das Bürgerbegehren leider zurück gewiesen (wie auch schon beim Cross-Border-Leasing oder dem Stadtbad). Er hat das Begehren für unzulässig erklärt und gegen einen Ratsbürgerentscheid gestimmt. Angeblich ist ein Bürgerentscheid auch deshalb nicht möglich, da sonst der Bau-Zeitplan des Musikzentrums in Gefahr geriete und die Frist für den Abruf der Fördermittel nicht eingehalten werden könne. Diese endet am 31.12.2015. In Wahrheit befürchtet der Rat wohl eine Abstimmung der Bürger, in der die Bürger den Bau des “Musikzentrums” ablehnen könnten. Das Bürgerbegehren muss jetzt leider auf dem Rechtsweg gegen die Stadt durchgesetzt werden.
Um das vermutlich erforderliche Gerichtsverfahren durchführen zu können, sammeln wir gerade Spenden. Die Anwaltskosten sind gedeckt. Es fehlt noch Geld für die Gerichtskosten. Bitte spenden Sie daher auf folgendes Konto, vielen Dank!
Nächste Veranstaltung des Bürgerbegehrens? Sa. 19.01.2013, Husemannplatz, Bürgerbegehren dank Bürgern für ihr Engagement mit einem Ballonwettbewerb und reicht Klage ein.
Wie stehen die Erfolgsaussichten für den Bürgerentscheid? Leider konnte das BÜRGERBEGEHREN die Fällung der Platanen vor Gericht nicht verhindern, da das OVG Münster das Bürgerbegehren im Eilverfahren für nicht zulässig hielt. Diese Rechtsansicht teilt das Bürgerbegehren nicht. Daher wird das Begehren gegen die Zurückweisung des Begehrens durch den Rat klagen. Nähere Ausführung zu der Rechtsansicht des Bürgerbegehrens finden Sie hier.
Treffen zum Bürgerbegehren: Di. 22.01.2013, 20:00 Uhr, R15, Rottstraße 15
Wie bleiben Sie über den Fortgang des Bürgerbegehrens informiert? Sie können alle aktuellen Entwicklung hier verfolgen: Facebook-Seite Bürgerbegehren
Impressionen von der blauen “Halle der Demokratie”, neben dem Glascafe am Husemannplatz während der Unterschriftensammlung:
Worum geht es beim Bürgerbegehren zum “Musikzentrum”? Die Bürger dieser Stadt wollen selbst entscheiden, wofür die Stadt ihr letztes Geld angesichts der akuten Haushaltsnotlage ausgibt und wofür nicht. Siehe auch: Warum wir Bürger uns für das Bürgerbegehren engagieren
Wie verlief die Unterschriftenaktion zum BÜRGERBEGEHREN “MUSIKZENTRUM”?Das Bürgerbegehren wurde am 01.08.12 gestartet und endete am 25.10.2012. Rund 15.000 Bürger haben für das Bürgerbegehren unterschrieben.
Wie lautet der Text des Bürgerbegehrens? Hier finden Sie nähere Erläuterungen zum Inhalt des Bürgerbegehren.
Wie viele Unterschriften wurden für das Begehren benötigt? Ca. 12.000, 4% der Bochumer Bürger mussten das Begehren unterzeichnen, damit der Rat sich damit beschäftigen muss. Voraussichtlich am 13.12. wird der Rat über das Begehren abstimmen.
Ist das Begehren rechtlich zulässig? Bürgerbegehren sind fast immer rechtlich schwierig. Nicht selten versuchen Politik und Verwaltung Begehren auf rechtlichem Weg zu verhindern.* Hier finden Sie unsere Einschätzung zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.
Wer koordiniert das Bürgerbegehren? Vertreter für das BÜRGERBEGEHREN “MUSIKZENTRUM” sind: Marion Kamerau, Wolfgang Hoinko und Dr. Volker Steude
Keine Entscheidungen in Hinterzimmern, Politik ohne Filz und Klüngel Wir sind begeistert, dass viele viele Bürger uns geholfen haben unser Ziel zu erreichen, Politik transparenter zu machen und die Bürger deutlich mehr an den politischen Entscheidungen und Prozessen zu beteiligen.