Start Allgemein Bürgerbegehren „Musikzentrum“ klagt auf Zulässigkeit beim Verwaltungsgericht immer noch in 1. Instanz

Bürgerbegehren „Musikzentrum“ klagt auf Zulässigkeit beim Verwaltungsgericht immer noch in 1. Instanz

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Leider hat die Stadt Bochum bereits einige Fakten geschaffen, wie zum Beispiel die Platanenabholzung und das Verlegen von Leitungen etc. ist in vollem Gange, was man an der Baggerarbeiten vor Ort sehen kann.

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Hier die aktuellen Fakten:

1. Das Bürgerbegehren „Musikzentrum“ wird vom Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen, immer noch in 1. Instanz, auf Zulässigkeit geprüft. Eine Entscheidung ist nicht in Sicht und so baut die Stadt Bochum einfach weiter ohne den Bürger, der die Zeche zahlen muss, fragen zu wollen.

2. Die Bürgerinitiative gegen diese unsäglich schädliche und unfaire Bauplanung „Musikzentrum“ hat mit dem Versuch die umweltschädliche und sogar mikroklimabeeinflussende Abholzung der Platanen vor dem Baubeginn mit kostenintensiven Einstweiligen Anordnungen in zwei Instanzen versucht zu verhindern, was das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht abgelehnt haben. (Nur die jeweilige Einstweilige Anordnung wurde abgelehnt. Mehr nicht!)

1 Kommentar

  1. Wie wär’s damit?

    Eilverfahren nach § 123 VwGO

    „Generell gilt:

    Besteht die Gefahr, dass die gerichtliche Entscheidung „in der Hauptsache“ zu spät kommt, weil sich das Bürgerbegehren durch eine gegenläufige Entscheidung des Rates erledigt oder das Bürgerbegehren unzulässig wird, so kommt ein Eilverfahren nach § 123 VwGO in Betracht, um den Anspruch des Bürgerbegehrens auf eine Feststellung des Rates nach § 26 Abs. 6 Satz 1 GO NRW zu sichern.

    Dabei kann der Anspruch des Bürgerbegehrens, dass der Rat unverzüglich feststellt, ob das Bürgerbegehren nach § 26 Abs. 1 Satz 1 GO NRW zulässig ist (OVG NRW: Beschluss vom 11.12.2007 – 15 B 2004/07, http://www.ovg.nrw.de) „in besonderen Fällen? einschließen, dass Handlungen unterlassen werden, die die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens treuwidrig herbeiführen“ (OVG NRW: Beschluss vom 12.12.2007 – 15 B 2013/07, http://www.ovg.nrw.de).“
    Quelle:http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/buergerbeteiligung-wahlen/buergerbegehren-und-buergerentscheid/leitfaden/gerichtsverfahren.html

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