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Bürgerbegehren geht vor Gericht!

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Das erste Ziel ist erreicht! Fast 15.0000 Unterschriften wurden bei der Stadt eingereicht! Die Bochumer Bürger waren zu Hunderten  beim Unterschriftensammeln aktiv, damit das Millionengrab “Musikzentrum” verhindert wird und haben ein deutliches Zeichen gesetzt!

Die Unterschriftensammlung ist beendet. Die erforderliche Zahl der Unterschriften wurde um fast 25% überschritten. Die Stadt hat bestätigt, dass das Quorum erreicht wurde (WAZ vom 15.11.12).

Vielen Dank an alle Bürger!

Die Bochumer Bürger haben ein Zeichen, gesetzt, dass sie an Stelle des Rates über das Vorhaben “Musikzentrum” entscheiden wollen!

Wie geht es weiter? Am 13.12.2012 hat der Rat der Stadt das Bürgerbegehren leider zurück gewiesen (wie auch schon beim Cross-Border-Leasing oder dem Stadtbad). Er hat das Begehren für unzulässig erklärt und gegen einen Ratsbürgerentscheid gestimmt. Angeblich ist ein Bürgerentscheid auch deshalb nicht möglich, da sonst der Bau-Zeitplan des Musikzentrums in Gefahr geriete und die Frist für den Abruf der Fördermittel nicht eingehalten werden könne. Diese endet am 31.12.2015. In Wahrheit befürchtet der Rat wohl eine Abstimmung der Bürger, in der die Bürger den Bau des “Musikzentrums” ablehnen könnten. Das Bürgerbegehren muss jetzt leider auf dem Rechtsweg gegen die Stadt durchgesetzt werden.

Um das vermutlich erforderliche Gerichtsverfahren durchführen zu können, sammeln wir gerade Spenden. Die Anwaltskosten sind gedeckt. Es fehlt noch Geld für die Gerichtskosten. Bitte spenden Sie daher auf folgendes Konto, vielen Dank!

advoprax AG
Stichwort: Bürgerbegehren Musikzentrum
Kto. 828 100 465
Postbank Dortmund
BLZ 440 100 46

Nächste Veranstaltung des Bürgerbegehrens? Sa. 19.01.2013, Husemannplatz, Bürgerbegehren dank Bürgern für ihr Engagement mit einem Ballonwettbewerb und reicht Klage ein.

Wie stehen die Erfolgsaussichten für den Bürgerentscheid? Leider konnte das BÜRGERBEGEHREN die Fällung der Platanen vor Gericht nicht verhindern, da das OVG Münster das Bürgerbegehren im Eilverfahren für nicht zulässig hielt. Diese Rechtsansicht teilt das Bürgerbegehren nicht. Daher wird das Begehren gegen die Zurückweisung des Begehrens durch den Rat klagen. Nähere Ausführung zu der Rechtsansicht des Bürgerbegehrens finden Sie hier.

 

 

 

 

 

 

Treffen zum Bürgerbegehren: Di. 22.01.2013, 20:00 Uhr, R15, Rottstraße 15

Wie bleiben Sie über den Fortgang des Bürgerbegehrens informiert? Sie können alle aktuellen Entwicklung hier verfolgen: Facebook-Seite Bürgerbegehren

Impressionen von der blauen “Halle der Demokratie”, neben dem Glascafe am Husemannplatz während der Unterschriftensammlung:

Worum geht es beim Bürgerbegehren zum “Musikzentrum”? Die Bürger dieser Stadt wollen selbst entscheiden, wofür die Stadt ihr letztes Geld angesichts der akuten Haushaltsnotlage ausgibt und wofür nicht. Siehe auch: Warum wir Bürger uns für das Bürgerbegehren engagieren

Wie verlief die Unterschriftenaktion zum BÜRGERBEGEHREN “MUSIKZENTRUM”? Das Bürgerbegehren wurde am 01.08.12 gestartet und endete am 25.10.2012. Rund 15.000 Bürger haben für das Bürgerbegehren unterschrieben.

Wie lautet der Text des Bürgerbegehrens? Hier finden Sie nähere Erläuterungen zum Inhalt des Bürgerbegehren.

Wie viele Unterschriften wurden für das Begehren benötigt? Ca. 12.000, 4% der Bochumer Bürger mussten das Begehren unterzeichnen, damit der Rat sich damit beschäftigen muss. Voraussichtlich am 13.12. wird der Rat über das Begehren abstimmen.

Ist das Begehren rechtlich zulässig? Bürgerbegehren sind fast immer rechtlich schwierig. Nicht selten versuchen Politik und Verwaltung Begehren auf rechtlichem Weg zu verhindern.* Hier finden Sie unsere Einschätzung zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.

Wer koordiniert das Bürgerbegehren? Vertreter für das BÜRGERBEGEHREN “MUSIKZENTRUM” sind: Marion Kamerau, Wolfgang Hoinko und Dr. Volker Steude

Wie kann ich mich auf dem Laufenden halten über den Stand des Bürgerbegehrens? Einfach die Mailingliste abonnieren. Dazu Mail senden an: liste-subscribe@buergerbegehren-musikzentrum.de

Keine Entscheidungen in Hinterzimmern, Politik ohne Filz und Klüngel Wir sind begeistert, dass viele viele Bürger uns geholfen haben unser Ziel zu erreichen, Politik transparenter zu machen und die Bürger deutlich mehr an den politischen Entscheidungen und Prozessen zu beteiligen.

* Rund 40% aller Bürgerbegehren werden laut mehr-demokratie e.V. in NRW für unzulässig erklärt (Mehr Rechtssicherheit für Bürgerbegehren).

7 Kommentare

  1. Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil vom 28.01.2003, Aktenzeichen: 15 A 203/02

    Zu finden unter: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2003/15_A_203_02urteil20030128.html

    Folgende Passagen sind für Euch relevant:

    Das von § 26 Abs. 3 GO NRW erfasste fristgebundene sogenannte kassatorische Bürgerbegehren unterscheidet sich von dem nicht fristgebundenen initiierenden Bürgerbegehren dadurch, dass es notwendigerweise die Beseitigung eines Ratsbeschlusses erfordert, der eine positive sachliche Regelung, also eine über die bloße Ablehnung eines Antrags hinausgehende Regelung enthält. Das ergibt sich aus dem Sinn der Fristgebundenheit: Der Gesetzgeber wollte mit der Fristgebundenheit im Interesse der Stabilität und Verlässlichkeit gemeindlicher Willensbildung verhindern, dass ein sachliches Regelungsprogramm des Rates beliebig lange durch ein Bürgerbegehren in Frage gestellt werden kann, und damit bewirken, dass es nach den im Gesetz genannten Fristen als sichere Planungsgrundlage dienen kann.

    Vgl. die amtliche Begründung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, LT-Drs. 11/4983, S. 8.

    Während also initiierende Bürgerbegehren, die den Regelungen von Ratsbeschlüssen nicht widersprechen, gleichsam ein noch unbestelltes Feld bearbeiten und damit ausschließlich gemeindliche Aktivitäten anstoßen, greifen kassatorische Bürgerbegehren in die auf einem Feld vom Rat getroffenen Regelungen ein, sei es, dass sie sich in dem Aufheben der getroffenen Regelungen erschöpfen, sei es, dass sie die durch Ratsbeschluss getroffenen Regelungen durch andere ersetzen.

    Für den die Fristgebundenheit auslösenden kassatorischen Charakter eines Bürgerbegehrens kommt es nicht darauf an, ob in ihm Elemente enthalten sind, die bislang nicht Gegenstand von Ratsbeschlüssen waren. Maßgebend ist nach dem oben beschriebenen Sinn und Zweck der Fristgebundenheit kassatorischer Bürgerbegehren allein, ob das Bürgerbegehren bei einer verständigen Würdigung ein vom Rat beschlossenes Regelungsprogramm aufheben oder ändern will, jedenfalls dann, wenn die Aufhebung oder Änderung nicht nur ein völlig nebensächliches Detail betrifft, von dem anzunehmen ist, dass es im Kontext der durch das Bürgerbegehren zur Entscheidung gestellten Frage von bisherigen Ratsbeschlüssen nicht erfasst sein sollte. Unerheblich ist daher insbesondere, ob nach dem Text des Bürgerbegehrens Ratsbeschlüsse ausdrücklich aufgehoben werden sollen.

    Ebenso Schneider, in: Dieckmann/Heinrichs (Hrsg.), Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen, § 26 Erl. 2; Rehn/Cronauge/von Lennep, Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen, 2. Aufl., Loseblattsammlung (Stand: Januar 2002), § 26 Anm. IV.

    • Stimmt. Klar erkennbar ist: Das hier laufende Bürgerbegehren will bei einer verständigen Würdigung das vom Rat beschlossene Regelungsprogramm nicht aufheben oder ändern.

      Das Begehren will nur, dass an Stelle des Rates die Bürger die (Vergabe-)entscheidung treffen. Dadurch ändert sich der Charakter der Entscheidung nicht, der Gegenstand der Entscheidung bleibt vollständig gleich. Lediglich, diejenigen, die die Entscheidung treffen sind andere. Statt dem Rat sind es die Bürger.

        • Wenn die Person X statt der Person Y die gleiche Entscheidung trifft, ob er ein Haus bauen will oder nicht, ändert das die zu treffende Entscheidung in keiner Weise.

          Zu diesem Ergebnis führt allein die Logik.

  2. Der Link zur Expertise Dr. Markus vqan den Hövel funktionniert leider nicht mehr. Da dieser meiner Erinnerung nach Im Sinne des Bürgerbegehrens argumentiert, wäre es wichtig sich darüber genauer informieren zu können.

  3. Wenn die Stadt für den VFL Bochum für 100 Millionen prollige Fußballfans ein neues Stadion bauen würde, würde sich keiner beschweren! Siehe Münster: Der Bau eines Konzerthauses am Schloss sei ja viel zu teuer… aber wenig später hat die Stadt für den damals noch in der 4. Liga spielenden Verein Preußen Münster eine neue Tribüne gebaut. Da hat sich dann komischerweise keiner mehr beschwert und alle fanden’s toll. Offenbar will das Volk nichts qualitativ hochwertiges haben.

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