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Rechtsposition der Initiatoren zum Bürgerbegehren Musikzentrum

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Achtung, bezieht sich auf erstes Bürgerbegehren, das bereits beendet wurde:

Die Bürger sollen an Stelle des Rates die Entscheidung treffen, ob das Musikzentrum Bochum gebaut wird oder nicht.

Dazu initiieren sie ein entsprechendes Bürgerbegehren.

§ 26 (1) GO lautet: Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid).

Dies bedeutet, jeden Beschluss, den der Rat fassen kann, können auch die Bürger an Stelle des Rates in einem Bürgerentscheid fassen.

§26 (2) GO lautet: Der Rat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid).

Damit kann auch dieser Beschluss, also die Bürger an stelle des Rates über eine Angelegenheit (Sache) entscheiden zu lassen vom Bürger begehrt und an Stelle des Rates getroffen werden.

§ 26 (5) GO enthält eine abschließende Liste von Angelegenheiten zu denen ein Bürgerbegehren unzulässig ist. Das Begehren der Bürger, an Stelle des Rates zu entscheiden, wird nicht in dieser Ausschlussliste aufgeführt, so dass anzunehmen ist, dass das Begehren zulässig ist.

In den Gesetzesbegründungen zum Bürgerbegehren und Ratsbürgerentscheid (Landtag NRW DruckS 4983/11 und DruckS 14/3979) ist ebenfalls nicht zu entnehmen, dass der Gesetzgeber ein Begehren der Bürger eine Entscheidung an Stelle des Rates vom Bürger treffen zu lassen nicht zulassen wollte.

Da die Bürger berechtigt sind einen Beschluss des Rates zu kassieren (§ 26 (3) GO), also im Nachhinein aufzuheben ist es nur folgerichtig, wenn es Ihnen ebenso erlaubt ist, noch bevor der Beschluss vom Rat getroffen wird, initiierend zu begehren, dass die entsprechende Entscheidung gleich vom Bürger selbst statt durch den Rat getroffen wird.

Dieses initiierende Vorgehen vermeidet die Verursachung eines Schadens, der entsteht, wenn Beschlüsse des Rates erst im Nachhinein durch einen Bürgerentscheid aufgehoben werden (wie z.B. Schadenersatz für bereits entstandene Baukosten – Stuttgart 21, wenn Projekt hätte aufgegeben werden müssen).

Auch verhindert es, dass Bürger in einem Bürgerentscheid im Nachhinein nur deshalb nicht gegen die Aufhebung eines Ratsbeschlusses stimmen, weil dadurch der genannte Schaden entsteht, obwohl diese sich bei einem initiierenden Begehren dafür ausgesprochen hätten, dass die Bürger an Stelle des Rates über die Angelegenheit entscheiden sollten.

Eine verzerrte Wiedergabe des Bürgerwillens bei dem Bürgerentscheid wird somit bei einem initiierenden Begehren gegenüber einem kassierenden Begehren verhindert. Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber in NRW die dargelegte Verzerrung nicht gewollt haben kann und daher dem Vorgehen über ein initiierenden Begehren den Vorzug geben wollte.

Zeitablauf Bürgerbegehren

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Der weitere Zeitablauf kann sich sehr unterschiedlich entwickeln:

01.08.2012 – Beginn der Sammlung der Unterschriften, damit die Bürger an Stelle des Rates über die Vorgaben, ob das Musikzentrum gebaut werden soll, entscheiden können.

23.10.2012 – Voraussichtliches Ende der Unterschriftensammlung

08.11.2012 – Der Rat muss entscheiden, ob das Bürgerbegehren zulässig ist und ob er dem Bürgerbegehren folgt.

Alternative 1 – Rat stimmt Bürgerbegehren zu. Musikzentrum kann nicht gebaut werden.

Alternative 2 – Rat stimmt gegen das Begehren: innerhalb von 3 Monaten (spätestens bis zum 13.02.12) Abstimmung der Bürger, ob die Vorgaben erfüllt sind  ob das Musikzentrum gebaut werden kann.

Alternative 3 – Der Rat erklärt das Bürgerbegehren für unzulässig: Je nach Länge des evtl. folgenden Rechtsstreites kann sich der Bau des Musikzentrums, sofern der Rat aus Haftungsgründen keine Bauentscheidung vor Ende des Rechtsstreites treffen will, auf unbestimmte Zeit verschieben.

Entscheidend für den Ablauf des Bürgerbegehrens ist also der Umstand, ob der Rat der Stadt darauf beharrt selbst über das Musikzentrum zu entscheiden, anstatt diese Kompetenz den Bürgern zuzubilligen.

 

Infos zu Bürgerbegehren allgemein

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Hier finden sich interessante Informationen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ganz allgemein:

Gesetzesgrundlage (§ 26 GO NRW)

Leitfaden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid von mehr-demokratie

Bürgerbegehren und Bürgerbeteiligung Portal von mehr-demokratie e.V.

Informationsseite zu Bürgerbegehren des NRW-Ministeriums für Inneres und Kommunales

Überblick zur Rechtsprechung in NRW zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden

 

Inhalt des Bürgerbegehrens

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Beim jetztigen Bürgerbegehren können die Bürger dafür unterschreiben, ob die Bürger an Stelle des Rates darüber abstimmen sollen, ob das Projekt Musikzentrum realisiert werden kann oder nicht (Bürgerbegehren).

Die Frage des Bürgerbegehrens lautet:
„Sind Sie für die Feststellung, dass die vom Rat festgelegten Bedingungen für den Bau des Musikzentrums nicht erfüllt sind und deshalb unter diesen Umständen der Bau nicht erfolgen darf?“

Kommen bei dem Bürgerbegehren 12.000 Unterschriften zusammen, muss der Rat entscheiden, ob er das Begehren zulässt und wie er sich dazu verhält.

Stimmt der Rat dem Begehren zu, dass die Vorgaben zum Bau des Musikzentrums nicht erfüllt sind, kann das Musikzentrum nicht gebaut werden.

Bleibt der Rat jedoch dabei, dass die die Vorgaben zum Bau des Musikzentrums erfüllt sind, geben Sie dem Begehren nicht statt, dann gibt es einen Bürgerentscheid, indem die Bürger an Stelle des Rates darüber entscheiden, ob die Vorgaben zum Bau des Musikzentrums erfüllt sind.

Entscheiden sich die Mehrheit der Bürger dafür, dass die die Vorgaben zum Bau des Musikzentrums nicht eingetreten sind und stimmen mindestens 30.000 Bürger für das Begehren, wird das Begehren von den Bürgern angenommen, das Musikzentrum kann nicht gebaut werden.

Auf der Unterschriftenliste muss eine Begründung für den Bürgerentscheid angegeben werden. Diese lautet:
„Versprochen wurde, das Musikzentrum soll nur gebaut werden, wenn u.a. folgende Vorgaben erfüllt sind:

– Das Musikzentrum darf die Stadt pro Jahr nur 0,65 Mio. Euro kosten. Voraussichtlich wird es ein Vielfaches sein.
– Es muss eine Planung vorliegen, die 33,3 Mio. Euro Baukosten nicht übersteigt. Tatsächlich liegen die Baukosten für die vorliegende
Planung deutlich darüber, hinzu kommt ein Kostenrisiko von +/- 15%.
– Die Förder- und Spendengelder müssen rechtssicher bereit stehen.

Tatsächlich fehlen Förderbescheid und mehrere Millionen Euro. Für die 1,5
Mio. Euro-Spende der Sparkasse liegt nur eine Absichtserklärung zum Sponsoring vor.

Die Vorgaben sind also nicht erfüllt, trotzdem hat der Rat am 05.07.12 den Bau beschlossen.

Die Realisierung des Vorhabens Musikzentrum darf nicht erfolgen. Die Bedingungen des Ratsbeschlusses vom 09.03.2011 (Vorlage 20110236:
Entwicklung des ViktoriaQuartierBochum, hier: Realisierung des „Musikzentrums Bochum“) in der Fassung des Beschlusses des Rates zur
Auslobung und zum Auslobungstext vom 01.03.2012 (Vorlage Nr. 20120232, 20120406, 20120482: Realisierungswettbewerb Musikzentrum –
Auslobungstext) zum Bau des „Musikzentrums Bochum“ sind nicht eingetreten.“

Risiken bei den Kostenschätzungen

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Jegliche Kostenschätzungen sind mit Risiken verbunden. Z.B. Baukosten steigen, weil bei der Marienkirche Schwammbefall festgestellt wird oder die Personalkosten beim Musikzentrum steigen in größerem Maße als erwartet.

Diese Risiken sind entsprechend transparent darzustellen:

Kostenerhöhung um
Bau des Musikzentrum kostet mehr                        10%                       20%
Erhöhung Baukosten                                           3.300.000           6.600.000 EUR
Erhöhung Zinslast                                                   116.000              231.000 EUR
Abschreibungen                                                        66.000              132.000 EUR
Mehrkosten pro Jahr gesamt                              182.000             363.000 EUR

Mehrkosten
Steigerung laufender Kosten um 1%                    in 10 Jahren          in 20 Jahren
Betriebskosten MZ um 1%                                         65.000            130.000 EUR
Instandhaltungskosten MZ um 1%                             65.000            130.000 EUR
Laufende Kosten JHH steigen pro Jahr um 1%        228.400            456.800 EUR
Mehrkosten pro Jahr gesamt                               293.000            587.000 EUR

Eine Risikokalkulation ist bisher von der Stadt nicht veröffentlicht worden.

Das Musikzentrum kann jedoch aufgrund bestehender Kostenrisiken bis zu 12 Mio. Euro teurer werden. Bei der bisherigen Kostenkalkulation blieben die Kosten wesentlicher Ausgabenpositionen unberücksichtigt, insbesondere:

  • Bau der Verwaltungsräume für die Symphonie und das Musikzentrum: zusätzlich 0,6 – 0,8 Mio. Euro.
  • Ablösung oder Bau der gem. § 51 BauO NW nachzuweisenden ca. 230 Parkplätze: zusätzlich 1,15 – 1,85 Mio. Euro.
  • Einbau einer technischen Anlage so dass auch elektronisch verstärkte Musik (Rock-, Pop-, Jazz, Weltmusik u.a.) aufgeführt werden kann oder Podiumsdiskussionen stattfinden können: zusätzlich 20.000 – 100.000 EUR

Weiterhin wurde bisher keine Risikokalkulation für die insbesondere aus dem Altbau Marienkirche resultierenden baulichen Risiken vorgenommen. Z.B.:

  • Ggf. erforderliche Verfüllung von Stollen und Bunkern, sowie daraus resultierende bautechnisch komplizierte Gründung
  • Rissschäden Marienkirche
  • Änderung der anzusetzenden Qualitätsmerkmale und -standards (z.B im Brandschutz)

Letztendlich weist die Kostenkalkulation im städtischen Baukostengutachten erhebliche Risiken auf, die sich zu Mehrkosten von bis zu 12 Mio. EUR summieren können und für die letztlich die Stadt aufkommen muss. Da realistisch anzunehmen ist, dass einige der aufgezeigten Risiken eintreten werden, darf eine Einhaltung der Kostengrenze von 33,3 Mio. unter den Bedin­gungen, die der Baubeschluss vorsieht, als unrealistisch angenommen werden.

Eine ausführliche Darstellung zu den Baukosten und Risiken können Sie dem folgenden Gutachten entnehmen:
Teil 2 – Kostenrisiken bei den Baukosten des Musikzentrums

Jährliche Kosten von Musikzentrum und Jahrhunderthalle

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Musikzentrum und Jahrhunderthalle erzeugen jährlich Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung, Abschreibungen und künstlerischen Aufwand.
Diese summieren sich wie folgt:

Kosten pro Jahr Musikzentrum
1.158.329 EUR Betriebskosten gem. Teil 3 – Gutachten
660.000 EUR Abschreibung 660 T EUR 2% von 33 Mio (Gebäudewert*)
619.000 EUR Instandhaltung Peterssche Formel (1,5 x Gebäudewert / 80 Jahre)**
154.000 EUR Zinsen 3,5% auf 4,4 Mio. (Invest Stadt Bochum ohne Marienkirche)
50.000 EUR Objektmangementkosten
??? EUR künstlerische Aufwendungen, keine Schätzungen möglich
2.641.329 EUR Gesamtkosten/ Jahr für Musikzentrum

*der Gebäudewert kann nur geschätzt werden: 33 Mio. werden investiert, jedoch nicht vollständig in das Gebäude, dazugerechnet werden muss der Wert der Marienkirche, so das von insges. von 33 Mio. ausgegangen wird.

** die Peterssche Formel bezieht sich auf Kalkulation von Instandhaltungskosten von Wohngebäuden, bei einem Konzerthaus mit einer teueren Technik dürfte der Instandhaltungsaufwand sogar deutlich höher liegen.

Die Stadt verschweigt systematisch, dass neben den Betriebskosten weitere Kosten anfallen: Stadt, Kosten Musikzentrum

Kosten Jahrhunderthalle
2.284.000 EUR Zuschüsse ab 2014/ 2023 (Betrieb), Verw.-Vorlage 20101500
??? EUR Instandhaltung, sofern in den Zuschüssen nicht enthalten*
1.600.000 EUR Abschreibung 2% von 80 Mio (Gebäudewert**)
76.000 EUR Zinsen
??? EUR künstlerische Aufwendungen, keine Schätzungen möglich
3.884.000 EUR Gesamtkosten/ Jahr für Jahrhunderthalle

* Instandhaltungskosten sind in den Zuschüssen allenfalls teilweise enthalten, der zusätzliche Wert kann nicht geschätzt werden.

** der Gebäudewert kann nur geschätzt werden: 80 Mio. betrugen allein die Fördermittel für den Umbau und die Ausstattung der JHH, hinzu kommen geplante Investitionen von fast 12 Mio. Verwaltungsvorlage 20101500)

Gesamtkosten pro Jahr
2.641.329 EUR Kosten Musikzentrum pro Jahr
3.884.000 EUR Kosten Jahrhunderthalle pro Jahr
6.525.329 EUR Gesamtkosten pro Jahr 

– 350.000 EUR Einsparungen durch MZ bei BoSys Verwaltungsvorlage 20110236
– 400.000 EUR aktuelle städt. Zuschuss für JHH Verwaltungsvorlage 20101500
5.775.329 EUR Neue Ausgabenverpflichtungen (mindestens) 

Die Stadt hatte versprochen, die anfallenden Kosten aufzuschlüsseln. Diesem Versprechen ist die Stadt bisher nur unzureichend nachgekommen. Daher wurden einige Zahlen geschätzt.

Die folgenden Darstellungen sind daher unvollständig bzw. unzutreffend:
Kulturdezernent Townsend
Symphonie Bochum
Stadt Bochum

Die Stadt berechnet keine Instandhaltungskosten, da für diese keine Rücklagen gebildet werden sollen. Nach Bedarf soll der Rat diese bewilligen oder nicht. Werden die Kosten nicht bewilligt, kommt es zu einem Instandhaltungsstau. Die Kosten fallen jedoch gleichwohl an und sind zwingend einzukalkulieren.

Die Spenden- und Fördergelder werden von der Stadt als Erträge den Abschreibungen jährlich entgegen gerechnet. Damit ist es nicht möglich den Wertverlust korrekt abzubilden, da nach Ende des Abschreibungszeitraumes nicht mit neuen Spenden und Fördergeldern zu rechnen ist.

Auch der Bund der Steuerzahler hält die Rechnung der Stadt für unseriös und kommt zu dem eindeutigen Schluss: Das Musikzentrum sollte verhindert werden:
– Verschwendung droht – Schwarzbuch NRW
– Teurer Tausch: Musikzentrum gegen Jahrhunderthalle 

Für genauere Informationen wurden folgende Kostengutachten zum Musikzentrum erstellt:
Teil 1 – Jährliche gebäudebezogene Kosten des Musikzentrums
Teil 2 – Kostenrisiken bei den Baukosten des Musikzentrums
Teil 3 – Jährliche Betriebskosten des Musikzentrums  

Baukosten des Musikzentrums

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Die Baukosten für das Musikzentrum sollen ein Investitionsvolumen von 33,3 Mio. Euro nicht überschreiten und setzen sich wie folgt zusammen:

2,4 Mio. Euro Stadt Bochum
2,0 Mio. Euro städt. Spenden durch Stadtwerke und Sparkasse
12,3 Mio. Euro Private Spenden
0,5 Mio. Euro NRW Kulturetat
6,5 Mio. Euro EU-Fördermittel (Ziel 2)
9,6 Mio. Euro NRW-Fördermittel Stadtentwicklung für Umbau Marienkirche
33,3 Mio. Euro Gesaminvestitionen

Zu den bereits angeführten städtischen Investitionen kommen noch die Investitionskosten zum Kauf der Marienkirche und der Jahrhunderthalle hinzu, ohne die keine Fördermittel für das MZ fließen:

1,0   Mio. Euro Grundstückserwerb „Konzerthaus“
2,17 Mio. Euro Kauf Jahrhunderthalle
2,4   Mio. Euro Stadt Bochum für das MZ (s.o.)
2,0   Mio. Euro städt. Spenden durch Stadtwerke und Stadt Bochum (s.o.)
7,57 Mio.* Euro Gesamtkosten der Stadt für Projekt Musikzentrum 

Durch den Bau des Musikzentrums erhöht sich das Vermögen der Stadt um den Wert des Gesamtgebäudes (inkl. Marienkirche) und seiner Einrichtung (ca. 33 Mio). Dieses erhöht sich ebenfalls durch den Kauf der Jahrhunderthalle, deren Bilanzwert schwer zu schätzen ist. Bisher wurden vom Land etwa 80 Mio. in den Komplex investiert, weitere 12 Mio. sollen noch folgen.

Für die entsprechenden Investitionen muss die Stadt neue Schulden aufnehmen. Dadurch entstehen Zinskosten in Höhe von 264.950 EUR/ Jahr bei 3,5% Zinsen.

Sollten die avisierten Baukosten um 10% steigen, sind weitere 3,3 Mio. EUR zu bezahlen.

*Laut der Stiftung für die Symphonie ist auch das städtische Unternehmen VBW auch Stifter des Musikzentrums. Der von der VBW bereit gestellte Betrag ist der Öffentlichkeit jedoch bisher leider nicht bekannt, muss aber den Investitionskosten noch hinzugerechnet werden.

Die folgenden Darstellungen sind daher in Teilen unvollständig bzw. unzutreffend:
Kulturdezernent Townsend
Symphonie Bochum 

 

Überdies kann das Musikzentrum aufgrund bestehender Kostenrisiken bis zu 12 Mio. Euro teurer werden, denn  bei der bisherigen Kostenkalkulation blieben die Kosten wesentlicher Ausgabenpositionen unberücksichtigt, insbesondere:

  • Bau der Verwaltungsräume für die Symphonie und das Musikzentrum: zusätzlich 0,6 – 0,8 Mio. Euro.
  • Ablösung oder Bau der gem. § 51 BauO NW nachzuweisenden ca. 230 Parkplätze: zusätzlich 1,15 – 1,85 Mio. Euro.
  • Einbau einer technischen Anlage so dass auch elektronisch verstärkte Musik (Rock-, Pop-, Jazz, Weltmusik u.a.) aufgeführt werden kann oder Podiumsdiskussionen stattfinden können: zusätzlich 20.000 – 100.000 EUR

Weiterhin wurde bisher keine Risikokalkulation für die insbesondere aus dem Altbau Marienkirche resultierenden baulichen Risiken vorgenommen. Z.B.:

  • Ggf. erforderliche Verfüllung von Stollen und Bunkern, sowie daraus resultierende bautechnisch komplizierte Gründung
  • Rissschäden Marienkirche
  • Änderung der anzusetzenden Qualitätsmerkmale und -standards (z.B im Brandschutz)

Letztendlich weist die Kostenkalkulation im städtischen Baukostengutachten erhebliche Risiken auf, die sich zu Mehrkosten von bis zu 12 Mio. EUR summieren können und für die letztlich die Stadt aufkommen muss. Da realistisch anzunehmen ist, dass einige der aufgezeigten Risiken eintreten werden, darf eine Einhaltung der Kostengrenze von 33,3 Mio. unter den Bedin­gungen, die der Baubeschluss vorsieht, als unrealistisch angenommen werden.

Eine ausführliche Darstellung zu den Baukosten und Risiken können Sie dem folgenden Gutachten entnehmen:
Teil 2 – Kostenrisiken bei den Baukosten des Musikzentrums

Idee des Musikzentrums

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musikzentrum
 

Was die Idee des Musikzentrum sein soll, kann man den Aussagen der Initiatoren entnehmen:

Hinter dem Musikzentrum steht die Vision eines musikalischen Produzenten-, Präsentations- und Bildungshauses, einer hochkarätigen Proben- und Spielstätte mit einem Spektrum von der künstlerischen Spitzenleistung bis zur kulturpädagogischen Basisarbeit.

In diesem Zuge sollen die Bochumer Symphoniker, das einzige rein konzertant auftretende Orchester in der Ruhrregion, den besten „Klangkörper“ des Landes erhalten.

Das Zentrum soll ein Forum für alle musikalischen Akteure der Stadt sein, ein professioneller Auftritts- und Experimentierraum.

Hier sollen sich Musik auf hohem Niveau und musikalische Angebote für alle Bevölkerungsteile in einer völlig neuen Form miteinander verbinden und sich somit eine breit angelegte „elementare“ kulturelle Bildung mit künstlerischer Exzellenz treffen.

(Auszüge Stadt Bochum, Verwaltungsvorlage 20110236)

Das Musikzentrum soll dienen als

  • Heimat der Bochumer Symphoniker für Proben und Konzerte
  • offenes Zuhause für alle, die Musik hören, machen, verstehen und genießen möchten
  • Raum für die Musikschule und Auftrittsort für ihre Schüler und Ensembles
  • Ankerpunkt, damit sich das ViktoriaQuartier zu einem lebendigen, attraktiven Kreativviertel entwickelt
  • architektonisch schöner Bau, der eine Baulücke mitten in der Innenstadt schließt
  • Kombination von höchstem musikalischem Niveau und populären Angeboten und so zu einem einzigartigen Angebot in der Region aufsteigen
  • Kooperations- und Austauschbasis zwischen verschiedenen Genres und Kunstformen, zwischen „Hochkultur“ und „Freier“ Szene
  • als wichtiger Teil des lebendigen Zentrums unserer Stadt
  • als Verbindung unterschiedlicher Angebote für Kinder und Jugendliche, die neue Formen der musikalischen Bildung ermöglicht

(Quelle: Bochumer Symphonie)

Motivation Bürgerbegehren zum Musikzentrum

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Bürgerbegehren ermöglichen den Menschen einer Stadt in wichtigen Dingen an Stelle des Rates selbst zu entscheiden.

Viele Presseberichte über das Projekt Musikzentrum und auch das Bürgerforum der Stadt Bochum sowie die nachfolgende Bürgerkonferenz haben gezeigt, dass das Projekt in der Stadt insbesondere aufgrund der bestehenden Haushaltsnotlage sehr kontrovers diskutiert wird.

Auch ist den Bürgern nicht klar, welche jährlichen Belastungen zukünftig durch das Musikzentrum auf die Stadt und ihre Bürger zukommen. Durch die Vorgabe, dass die Fördermittel für das Musikzentrum nur fließen, wenn die Stadt die Jahrhunderthalle übernimmt und den unklaren bzw. fehlenden Angaben der Stadt insbesondere zu den Instandhaltungskosten und Abschreibungen ist das Projekt für die Bürger bisher intransparent. So kommt der Bund der Steuerzahler in seinem Schwarzbuch zu dem eindeutigen Schluss: Das Musikzentrum sollte verhindert werden, da Verschwendung droht.

Überdies besteht Misstrauen gegenüber den Akteuren nachdem die bestehende Finanzierungslücke bei den privaten Spendengeldern zum geplanten Bau des ursprünglichen Konzerthauses 2008 durch eine städtische Spende von 2 Mio. EUR von Sparkasse und Stadtwerken geschlossen werden sollte.

Es bestehen Befürchtungen, dass die Kosten bei Bau und Betrieb anders als aktuell versprochen dann doch aus dem Ruder laufen. Weiterhin bestehen Zweifel, ob das Projekt trotz Haushaltsnotlage realisiert werden sollte oder die zusätzlichen jährlichen Ausgaben für Musikzentrum und Jahrhunderthalle nicht besser gespart oder anderweitig ausgegeben werden sollten.

Auf Grund dieser Umstände haben wir uns entschlossen ein Bürgerbegehren zu initiieren, das es den Bochumer Bürgern ermöglichen soll an Stelle des Rates über die Realisierung des Projektes Musikzentrum zu entscheiden.

Damit die Bürger der Stadt ihre Entscheidung gewissenhaft treffen können, ist eine umfassende und transparente Darstellung der positiven wie negativen Folgen des Baus des Musikzentrums ebenso erforderlich wie eine breite Diskussion der Bürger darüber.

Geht der Bürgerentscheid zu Gunsten des Musikzentrums aus, wird dies zu einer entsprechenden Legitimation des Projektes führen. Wird das Musikzentrum von der Mehrheit der Bürger abgelehnt, müssen alternative Konzepte gefunden werden, damit die BoSy als erstklassiges Orchester dem Ruhrgebietes erhalten bleiben.

Das Bürgerbegehren wird weiterhin zeigen, in wie weit Politik und Stadtverwaltung tatsächlich bereit sind den Willen der Bürger bei wichtigen Entscheidungen zu berücksichtigen, oder ob sie Entscheidungen über die Köpfe der Bürger hinweg den Vorzug geben.

Historie Projekt Musikzentrum

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Die Geschichte des Projektes Musikzentrum ist fast unendlich:

Seit Dezember 2010 – Die Bürger sollen entscheiden

28.06.2012 Geplante Entscheidung des Rates, ob Musikzentrum gebaut werden soll.

31.05.2012: 12,3 Mio. private Spenden für Musikzentrum + 2 Mio. städtische Spenden von Stadtwerken und Sparkasse müssen rechtsverbindlich bereit stehen

09.04.2012 Beginn Bürgerbegehren Musikzentrum (Unterschriftensammlung)

11.03.2012 Die Grünen in Bochum sprechen sich für einen Ratsbürgerentscheid aus (RN).

28.02.2012 Die Mitglieder der PIRATEN Bochum sprechen sich dafür aus zu versuchen ein Bürgerbegehren zum Musikzentrum zu initiieren.

04.02.2012 Bürgerkonferenz Bochum mit Diskussion über das Projekt Musikzentrum

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seit Februar 2009 – Projekt Musikzentrum und Jahrhunderthalle

01.03.2012 Ratsbeschluss über Beginn des Architektenwettbwerebs Musikzentrum

09.03.2011 Grundsatzbeschluss des Rates ein Musikzentrum bauen zu wollen, insbes. wenn 12,3 Mio. Spenden bereit gestellt werden und Kosten für die Stadt 4,4 Mio. (2,4 Mio. Stadt + 2 Mio. Stadtwerke und Sparkasse) und die jährlichen zusätzlichen Kosten 0,35 Mio. nicht überschreiten

29.12.2010 Mitgift Jahrhunderthalle: Zuschüsse fließen für das neue Musikzentrum nur, wenn die Stadt die Jahrhunderthalle vom Land NRW übernimmt (WAZ).

28.12.2010 Bau eines Musikzentrums, das insbes. Heimstätte der BoSy werden soll, soll durch Fördermittel ermöglicht werden (WAZ):
0,5 Mio. NRW Kulturetat
6,5 Mio. EU-Fördermittel (Ziel 2)
9,6 Mio. NRW-Fördermittel Stadtentwicklung für Umbau Marienkirche

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bis Februar 2009 – Projekt Konzerthaus

15.02.2009 Bezirksregierung Arnsberg stoppt Konzerthausprojekt, da die dramatische Haushaltslage Bau und Betrieb nicht zulasse (WAZ).

27.10.2008 Um die bestehende Finanzierungslücke von 2 Mio. EUR – entgegen dem Koalitionsbeschluss von SPD und Grünen – zu schließen veranlasst die SPD Stadtwerke und Sparkasse jeweils 1 Mio. EUR für das Konzerthaus zu spenden

27.08.2008 Beschluss des Rates ein Konzerthaus für Bochum zu bauen

(Weitere Infos zum Konzerthausprojekt,
Quelle: Die Grünen, Bochum, Vorgeschichte des Konzerthauses)