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Kosten des Bürgerentscheides

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Wenn mind. 12.000 Bürger das Begehren unterschreiben, damit die Bürger über das Musikzentrum in einem Bürgerentscheid an Stelle des Rates abstimmen, dass die Vorgaben zum Bau des Musikzentrums nicht erfüllt sind, könnte diese Entscheidung Folgekosten nach sich ziehen.

In der Unterschriftenliste werden folgende Kosten angegeben: „Entsprechend des Schreibens der Stadt Bochum vom 31.07.2012 (Zeichen IV/R, Abs. 4, letzter Satz) fallen keine Kosten an.“

Die Stadt führt in dem besagten Schreiben an, dass das Begehren angeblich nicht zur Folge haben kann, dass das Musikzentrum nicht errichtet wird. Es beziehe sich nur darauf, dass die Vorgaben zum Bau des Musikzentrums nicht erfüllt sind. Damit entstehen nach Ansicht der Stadt auch keine Folgekosten.

Im folgende Text werden dann zwar Folgekosten und entgangene Erlöse aufgelistet, die laut Stadt angeblich ggf. entstehen können, wenn das Musikzentrum nicht gebaut wird. Diese sind aufgrund der zitierten Aussage jedoch nicht mehr relevant.

Insgesamt genügt die Kostenschätzung nicht den Ansprüchen des § 26 GO NRW. Sie ist widersprüchlich und weder plausibel noch nachvollziehbar.

2 Kommentare

  1. das ist für mich keine Kostenschätzung das ist für mich ein hingeworfener zahlen Haufen der rein Garnichts aussagt die spenden sind Mil und die angesprochenen Gelder vom Land NRW sind auch nicht rechts sicher denn so weit wie ich weiß kann das Land keine recht sichere zusage geben denn das Land NRW ist OHNE GÜLTIGEN Haushalt und zu dem ist auch zu erwarten das die CDU den irgend wann mal eingebrachten Haushalt für 12 wieder nach Münster bringen wird

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