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Rechtsposition der Stadt Bochum zum Bürgerbegehren zum Musikzentrum

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Achtung, bezieht sich auf erstes Bürgerbegehren, das bereits beendet wurde:

Die Rechtsdezernentin der Stadt Bochum (Fr. Jägers, CDU) ist laut Darstellung in der Presse der Auffassung, dass es für ein Bürgerbegehren zu spät sei, da es sich gegen Ratsbeschluss vom 09.03.11 richten würde (Radio 98.5).

Dr. Markus van den Hövel, Vorsitzender Richter am Landgericht Bochum, tritt dieser Meinung in seiner juristischen Expertise öffentlich entgegen (WAZ vom 17.04.2012).

Auch nach Ansicht der Initiatoren dieses Bürgerbegehrens ist die Darstellung der Rechtsdezernentin rechtlich fragwürdig. Das initiierte Bürgerbegehren richtet sich darauf, dass die eigentliche Entscheidung des Rates über den Bau des Musikzentrums durch die Bürger an Stelle des Rates noch getroffen werden muss (siehe Inhalt des Bürgerbegehrens). Diese Entscheidung ist frühestens für den28.06.2012 13.09.12 im Rat zu erwarten, da absehbar ist, dass vorher die Voraussetzungen für eine Entscheidung nicht vorliegen (Termine).

Weiter führte die Rechtsdezernentin  (Fr. Jägers, CDU)  im Gespräch am 20.03.12 aus, die Bürger könnten nur einen bereits vom Rat gefassten Beschluss über den Bau der Musikzentrums kippen, aber nicht im vorhinein ein Bürgerbegehren darauf richten, dass der Bürger die Bauentscheidung an Stelle des Rates trifft.

Diese Rechtsauffassung überrascht. Denn sie würde bedeuten, dass die Bürger vom Gesetzgeber immer gezwungen würde unter Verursachung eines Schadens (Schadenersatz für bereits entstandene Baukosten) einen bereits gültigen Beschluss des Rates nachträglich aufzuheben und nicht berechtigt wären über den Beschluss gleich selbst an Stelle des Rates zu entscheiden, um so gleich von vornherein einen entstehenden Schaden zu vermeiden.

Am persönlichen Gespräch hat die Rechtsdezernentin der Stadt bereits klar gemacht, dass sie ihre Rechtsposition nicht schriftlich begründen werde. Dieser Standpunkt ist auch deswegen befremdlich, da der § 26 GO (2) eigentlich folgendes vorsieht: “Die Verwaltung ist in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren Bürgern bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich.” Ein solches Verhalten ist jedoch von seiten der Verwaltung bisher nicht erkennbar.

Einen Standpunkt öffentlich zu verbreiten, diesen jedoch nicht nachvollziehbar schriftlich begründen zu wollen, ist ein überaus fragwürdiges Vorgehen.

Das Verhalten der Dezernentin könnte erklären, dass Fr. Jägers als politische Dezernentin insbes. aufgrund Ihrer Mitgliedschaft bei der CDU von Ihrer Partei auf ihren derzeitigen Posten als Rechtsdezernentin gehoben wurde (WAZ vom 24.07.2010).

Essentieller Bestandteil der Demokratie ist größtmögliche Transparenz, Unabhängigkeit und Bürgernähe. Daraus ergibt sich die Verpflichtung der Stadtverwaltung ihre Positionen zum Bürgerbegehren und zum Musikzentrum unabhängig und transparent zu entwickeln und darzustellen.

Damit die Bürger die rechtliche Position nachvollziehen können, ist es unbedingt erforderlich, dass die Rechtsdezernentin zu ihrer Position eine verständliche und vollständige rechtliche Begründung veröffentlicht. Darum haben wir mit Mail vom 23.03.12 erneut gebeten.

Nachtrag (02.04.2012)
Nunmehr hat die Rechtsdezernentin ihre Position auch schriftlich in der städtischen Kostenschätzung dokumentiert. Eine Begründung enthält diese nur ansatzweise. Die Position wird weder durch Urteile, Kommentare oder Auszüge aus der Gesetzesbegründung begründet. Den einzelnen Ausführungen stehen begründete Gegenpositionen entgegen, siehe FAQ zu Rechtsfragen.

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