Heute wurde der Antrag von fast 15.000 Bürgern, dass die Bürger an Stelle des Rates über den Bau des „Musikzentrums“ leider vom Rat zurück gewiesen. Um das Begehren zu verhindern, werden formale Gründe angeführt. Über das Begehren werden jetzt die Gerichte entscheiden.
Angeblich ist ein Bürgerentscheid auch deshalb nicht möglich, da sonst der Bau-Zeitplan des Musikzentrums in Gefahr geriete und die Frist für den Abruf der Fördermittel nicht eingehalten werden könne. Diese endet am 31.12.2015.
Bisher sollte das Musikzentrum bis Mitte 2014 eröffnet werden. Dass wäre 6 Monate vor Ende der Förderfrist. Die Durchführung eines Bürgerentscheides ist innerhalb von 2 Monaten möglich. Wenn der eigentliche Zeitplan nicht bereits heute Makulatur ist, dann ist die Aussage, ein Bürgerentscheid sei aus zeitlichen Gründen nicht mehr durchführbar, erkennbar nur vorgeschoben.
An dieser Stelle nun das Skript der Rede, die für das Bürgerbegehren Am 13.12.12 gehalten wurde:*
Übergabe eines Engels aus Platanenholz von der Marienkirche an den Rat.
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Ratsmitglieder, dieser Engel soll sie daran erinnern, dass Sie eine Hundertschaft Polizisten eingesetzt haben, um die Fällaktion von 15 Platanen und 12 weiterer Bäume für das „Musikzentrum“ gegen die Bürger zu verteidigen, noch bevor über den Antrag der Bürger an Stelle des Rates über das „Musikzentrum“ abzustimmen eine Entscheidung gefällt wurde.
Über 5 Monate haben wir 2 Bürgerbegehren organisiert, in dieser Zeit haben wir viel gelernt, über Bochum, wie Politik hier läuft, über Filz und Klüngel, wie man Bürgerbegehren organisiert, und auch dass man Frauen aus anrüchigen Gewerben nicht pressewirksam an Platanen ketten sollte, auch wenn diese das kostenlos tun.
Am Ende waren wir erfolgreich: … fast 15.000 Bürger haben den Antrag gestellt, dass die Bochumer an Stelle des Rates darüber entscheiden sollen, ob das „Musikzentrum“ gebaut werden soll.
Wäre die Sammelfrist länger als 3 Monate gewesen, wir hätten noch Tausende von Unterschriften mehr sammeln können. Die Spenden für das „Musikzentrum“ sind dagegen auch nach Jahren professionellen Fundraisings unter Einsatz einer eigenen Stiftung immer noch nicht zusammen.
Bereits als das von Anfang an umstrittene Vorhaben „Musikzentrum“ angestoßen wurde, hätte es einen Bürgerentscheid geben müssen. Sie hier im Rat haben es über Jahre versäumt und verhindert die Bürger über das Projekt abstimmen zu lassen. Sie wollten dem Bürger partout diese Entscheidung nicht überlassen wollten. Die Bürger und wir fragen uns:
Haben Sie Angst vor dem Bürgerwillen?
Zeit für einen Bürgerentscheid gab es im Vorlauf zum Musikzentrum genug, zuletzt zum 05. Juli 2012. Doch immer wieder Ablehnung. Und auch jetzt wieder.
Wissen Sie, was die Menschen über Sie, die OB und das „Musikzentrum“ denken? Wir waren 3 Monate auf der Straße und haben mit den Menschen gesprochen.
Einige Menschen haben unterschrieben. Andere für das „Musikzentrum“ argumentiert.
Doch interessant ist die 3. Gruppe, die nicht unterschrieben hat:
Viele haben nicht unterschrieben und gesagt: „Die da oben machen doch eh was sie wollen, was wir wollen interessiert die doch sowie so nicht? Erinnern Sie sich an Cross-Border und Stadtbad?“ Dass die Art und Weise, wie die Stadt hier in diesem Rat regiert wird, bei den Bürgern schlecht ankommt, wissen Sie ja.
Haben Sie Angst vor dem Bürgerwillen?
Andere haben nicht unterschrieben und sagten: „Geht das gegen unsere Ottilie, da unterschreib ich sofort. Ach nur gegen das Musikzentrum, keine Ahnung, interessiert mich nicht mehr. Uns fragt ja eh keiner.“ Und das war noch vor der Affäre um den Atrium-Talk. Wissen Sie Frau Oberbügermeisterin, dass sie bei den Bürgern extrem unbeliebt sind?
Haben Sie Angst vor dem Bürgerwillen?
In Wattenscheid wurde uns immer wieder gesagt: „Bleib mir weg mit Bochum. Die im Rat interessieren sich nicht für Wattenscheid und ich mich nicht für Bochum“. Auch das lässt tief blicken.
Haben Sie Angst vor dem Bürgerwillen?
Viele Bürger haben aus Desinteressen nicht unterschrieben und weil sie an eine gerechte Politik für den Bürger nicht mehr glauben.
Das fällt in dieser heruntergewirtschafteten Stadt auch schwer. Da wird der Beschluss um, dass „Musikzentrum“ bauen zu können rechtlich gedehnt und zusammengezimmert, dass sich die Balken biegen, nur um ein Bürgerbegehren zu verhindern. Da werden aus nur unverbindlich zugesagten Geldern rechtssichere Gelder und nicht eingehaltene Kostengrenzen werden zu unter Umständen vermutlich, wenn alles gut läuft, einhaltbare Kostengrenzen. Solches Handeln lässt sich gegenüber dem Bürger schwer rechtfertigen.
Haben Sie Angst vor dem Bürgerwillen?
Und wenn die Bürger dann einen Bürgerentscheid einreichen an Stelle des Rates über das „Musikzentrum“ zu entscheiden, legt man juristisch jede Formalie auf die Goldwaage, um dieses Ansinnen noch rechtlich irgendwie zu verhindern. Warum tun Sie uns allen solch ein Possenspiel an?
Haben Sie Angst vor dem Bürgerwillen?
Die SPD hat ja bereits deutlich gesagt, lieber scheitern wir vor Gericht als vor dem Bürger. Eine solche Aussage ist beschämend und peinlich.
Sie zeigt aber ihre Angst vor dem Bürgerwillen.
Gehen wir kurz auf die Zulässigkeit des Begehrens ein. Gegenüber uns hat die Rechtsdezernentin zunächst immer behauptet, das Begehren sei nicht zulässig, weil es sich gegen den Beschluss vom 09.03.12 richtet. In der Vorlage jetzt findet sich davon nichts mehr. Dafür 4 neue Gründe. Gegenüber der Presse hatte Frau Jägers auch mal behauptet, sie hätte 6 Gründe auf ihrer Liste.
Kurz zu den 4 Punkten:
1. Die von der Stadt gefertigte Kostenschätzung sei von uns nicht auf die Unterschriftenliste übernommen worden. Die Kostenschätzung stellt zwei Seiten dar, in der Frau Jägers sinnfrei Zahlen aneinander gereiht hat, die nicht mal Kosten darstellen, und auch nicht anfallen würden, wenn das Musikzentrum nicht gebaut würde. Diese Kostenschätzung entspricht nicht ansatzweise den gesetzlichen Anforderungen und ist eigentlich nur eine Unverschämtheit. Dass man dieses irreführende Dokument nicht an die Unterschriftensammlung hängen konnte, ist offensichtlich. Die angebliche Kostenschätzung enthält weder eine geordnete Aufstellung von Kosten noch eine Summe der angeblichen Kosten.
2. Das Begehren wurde rechtzeitig schriftlich angemeldet. Das sollte eigentlich geklärt sein. Das Oberverwaltungsgericht hat sich mit dieser Begründung daher auch gar nicht mehr beschäftigt. Warum dies noch bezweifelt wird, ist uns schleierhaft. Hätte es die Anmeldung nicht gegeben, dann hätte die Rechtsdezernentin uns bereits bei Antrag auf Kostenschätzung auf eine fehlende Anmeldung hinweisen müssen. Wollte sie uns ins offene Messer laufen lassen, oder lag die Anmeldung zu diesem Zeitpunkt noch vor?
3. Auf der Unterschriftensammlung werden auch keine Bedingungen genannt, die nicht im Beschluss vom 09.03.11 aufgelistet werden. Dort sind auch nicht nur 3 Bedingungen genannt, sondern 4, auch wenn die Rechtsdezernentin in der Vorlage was anderes behauptet. Das kann jeder sehen, der den Beschluss vom 09.03.11 liest. Belustigend die Forderung, an die Unterschriftenliste hätten die Verwaltungsvorlagen angeheftet werden sollen, auf die diese Bezug nimmt.
Hier wird das eigentliche Ziel der Rechtsdezerntin nur allzu offensichtlich, dass Begehren an der Forderung nach Einhaltung noch so abstruser Formalien scheitern zu lassen. Am liebsten hätte Sie eine Unterschriftenliste mit 30 Seiten Anhang gehabt, dann wäre das Begehren allein an den Vervielfältigungskosten der Listen gescheitert.
4. Auch dass sich die Frage des Begehrens angeblich nicht auf eine Sachentscheidung beziehe, ist keine tragfähige Begründung. Im Gesetz ist zu lesen, das Begehren muss sich auf eine Angelegenheit beziehen. Da steht nichts von „Sache“. Und eine Angelegenheit kann eben auch die Einleitung eines Bebauungsplans sein wie die Feststellung, dass bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind und das Musikzentrum nicht gebaut werden kann. Das Bürgerbegehren bezieht sich auch nicht auf eine Rechtsfrage: Denn Gegenstand der Frage ist ausdrücklich nicht, ob der Rat am 05.07.2012 richtig entschieden hat, sondern die Bürger sollen an stelle des Rates neu entscheiden.
Auf das Urteil des Oberverwaltungsgericht geht die Verwaltungsvorlage nicht näher ein. Die Begründung des OVG erschließt sich auch nicht auf den ersten Blick und auf den zweiten Blich erkennt man, dass diese in großer Eile getroffen wurde und einige entscheidende Hintergründe der Angelegenheit folgerichtig außer Acht gelassen werden.
Fazit: Unserer Meinung nach steht die Begründung der vorliegenden Verwaltungsvorlage auf bedenklich schwachen Füßen.
Geholfen wie es ihre Verpflichtung laut Gesetz gewesen wäre, hat die Rechtsdezernentin dem Bürgerbegehren nie. Sie hat es behindert und falsch informiert, wenn sie denn überhaupt mal informiert hat. Wenn man so mit den Bürgern umgeht, dann bringt man die Bürger natürlich gegen sich auf und damit auch gegen das Vorhaben „Musikzentrum“.
Haben Sie Angst vor dem Bürgerwillen?
Sie hier im Rat aber wollen trotz Antrag von fast 15.000 Bürgern weiterhin bauen, um jeden Preis. Was, wenn das halbe Zentrum schon steht und das Gericht entscheidet, dass die Bürger doch noch abstimmen müssen, ob das Vorhaben„Musikzentrum“ überhaupt errichtet werden kann?
Entscheiden die Bürger dann gegen das „Musikzentrum“ wird die Stiftung, die Spenden für eine Ruine ausgegeben haben und deren Abriss, nur weil sie vorher partout nicht die Bürger darüber abstimmen lassen wollen. Das aber werden Sie dann den Spendern erklären müssen.
Die Herren Faber und Fiege haben auf unsere Frage nicht reagiert, ob Sie es denn nicht auch für gerechtfertigt hielten, über ein solch umstrittenes Projekt die Bürger entscheiden zu lassen. Warum waren Faber und Fiege feige und haben nicht reagiert?
Haben auch Faber und Fiege Angst vor dem Bürgerwillen?
Wenn die Bürger sich gegen das Vorhaben entscheiden würden, sähe dass natürlich so aus, als hätten ein paar reiche Bürger mit ihrer Millionen-Spende den Stadtrat von etwas überzeugt, was die Bürger eigentlich gar nicht haben wollen. Es würde so aussehen, als hätten Faber und Fiege den Bürgern ein Vorhaben aufdrängen wollen, für dass diese dann Millionen für Erhalt und den Unterhalt zahlen sollen. Millionen, die viele Bürger z.B. lieber in den Unterhalt und den Erhalt von Schulgebäuden investieren würden.
Haben Sie Angst vor dem Bürgerwillen?
Wenn das „Musikzentrum“ kommt, wird die Stadt jeden Besucher mit über 200 Euro subventionieren. Gleichzeitig machen Sie ein Schwimmbad aus Kostengründen zu, weil jeder Besucher mit nicht mal 1 Euro mehr subventioniert werden müsste. Meinen Sie vielleicht solche maßlosen Zuschüsse für ein Konzerthaus für wenige hundert Bürger dieser Stadt lassen sich schwer rechtfertigen?
Haben Sie Angst vor dem Bürgerwillen?
Oder haben sie Angst, weil Sie, der Rat dieser Stadt, die Bürger über die wahren Kosten des Unterhalts und Erhalts getäuscht haben? Und Sie beharrlich verschweigen das Stadtwerke und Sparkasse aufgrund fehlender Spenden noch 2 Mio. dazu geben mussten, wie dass bei Prestigeobjekten, die die Stadt sich eigentlich nicht leisten kann, wohl so üblich geworden ist?
Wenn das Vorhaben aber doch so überzeugend ist, wie Sie es immer darstellen, und so viel Umwegrendite für Bochum abwirft,
Warum haben Sie Angst vor dem Bürgerwillen?
Oder haben Sie Angst, weil Sie den Bürgern erst vorgegaukelt haben, Sie würden einen Planungsentwurf auswählen, bei dem so viele Platanen wie möglich erhalten bleiben sollten und dann eiskalt den ausgewählt haben, bei dem alle gefällt werden müssen.
Haben Sie Angst vor dem Bürgerwillen, weil Sie den Bürger auch hier getäuscht haben?
Nie haben Sie sich getraut öffentlich mit uns die Argumente auszutauschen. Eine Radio-Diskussion dazu wurden ausgeschlagen. Das Bürgerbegehren Todschweigen, das ist bis heute die Strategie oder einfach die Aktivisten des Begehrens und ihre Argumente als fragwürdig hinzustellen ohne sich ihnen zu stellen. Das allein zeigt, wie schwach Sie selbst ihre Position gegenüber dem Bürger empfinden.
Haben Sie Angst vor dem Bürgerwillen?
Nirgends wurde Ihre Angst vor dem Bürgerwillen so augenfällig, wie bei der Fällung der Platanen. Eine Hundertschaft Polizisten haben Sie für 100.000 Euro aufgeboten, um diese unsinnige Maßnahme gegen die Bürger zu verteidigen. Wer ein solches Aufgebot für erforderlich hält, um seine Entscheidungen gegen die Bürger durchzusetzen, weiß wohl selbst am besten, dass er dieses Vorhaben gegen den Willen der Bürger durchzieht.
Meinen Sie nicht, dass Sie als Volksvertreter eigentlich verpflichtet sind, die Bürger von dem Vorhaben zu überzeugen, als es unter Polizeischutz zu realisieren. Ist es nicht eine Selbstverständlichkeit, dass das Musikzentrum von den Bürgern angenommen und legitimiert werden muss?
Ist es nicht ein Hohn, wenn für Ratsmitglieder 100.000 Euro für eine Hundertschaft Polizisten für die Bürger kein Problem ist, aber Sie einen Bürgerentscheid ablehnen, weil der zu teuer ist?
Haben Sie Angst vor dem Bürgerwillen?
Beim Cross-Border-Leasing des Kanalnetzes und dem Erhalt des Stadtbades haben Sie ebenfalls am Bürgerwillen vorbei hier im Rat selbst zum Nachteil der Stadt entschieden. Das Ergebnis: Millionenverluste, die jetzt die Bürger tragen und ein gesichtslose Stadtbadgalerie ohne Stadtbad. Wäre es nach dem Bürgerwillen gegangen, wären unserer Stadt diese Fehlentscheidungen aller Wahrscheinlichkeit nach erspart geblieben.
Haben Sie Angst vor dem Bürgerwillen?
Eigentlich sollte man aus diesen Fällen doch lernen und gerade deswegen jetzt die Bürger bei strittigen Vorhaben selbst entscheiden lassen.
Fast 15.000 Bürger haben dafür unterschrieben, dass die Bochumer selbst an Stelle des Rates über das „Musikzentrum“ entscheiden. Das Quorum wurde mehr als deutlich übertroffen. Da gebietet es doch allein der Respekt gegenüber den Bürgern, dass sie an diese die Entscheidung übertragen.
Doch Sie vertrauen den Bürgern nicht. Ist es nicht kleingeistig zu versuchen eine Abstimmung über ein Vorhaben wie das „Musikzentrum“ vor Gericht verhindern zu wollen, weil angeblich Formalien nicht eingehalten wurden?
Der Stadtrat dieser Stadt besitzt wohl nicht die Größe, den Bürgern, die Entscheidung zu überlassen, ob die Stadt Bochum das „Musikzentrum“ bauen soll. Dieser Stadtrat regiert am Willen des Bürger zu Lasten der Stadt vorbei.
Und genau dazu sagen wir Bürger: „BÄH“
* Die Rede wurde im Rat in freier Rede gehalten. Das Skript stimmt daher nicht vom Wortlaut mit dem gesprochenen Wort überein.