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Bürgerbegehren „Musikzentrum“ nimmt Klage zurück

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Unangemessen lange Verfahrensdauer beim Verwaltungsgericht Gericht macht fairen Bürgerentscheid unmöglich

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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Thomas Robbin)

2012 haben fast 15.000 Bürger den Antrag gestellt, dass die Bürger der Stadt über den Bau des „Musikzentrums“ entscheiden sollen. Dies hatte der Rat der Stadt im Dezember 2012 abgelehnt. Dagegen hatte das Bürgerbegehren geklagt, trotzdem wurde mit dem Bau des Konzerthauses begonnen. Die Fertigstellung sollte ursprünglich schon 2015 erfolgen, verzögert sich aber jetzt bis März 2016.

Am 29.04. wollte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in dem Gerichtsverfahren zum Bürgerbegehren Musikzentrum erstmals verhandeln, sage und schreibe 2 Jahre und 4 Monate, nachdem der Rat über das Bürgerbegehren entschieden hatte.

Aufgrund der verschleppten Bearbeitung des Verfahrens bei Gericht ist die Klage mittlerweile allerdings praktisch hinfällig geworden.

Bürgerbegehren „Musikzentrum“ klagt auf Zulässigkeit beim Verwaltungsgericht immer noch in 1. Instanz

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Leider hat die Stadt Bochum bereits einige Fakten geschaffen, wie zum Beispiel die Platanenabholzung und das Verlegen von Leitungen etc. ist in vollem Gange, was man an der Baggerarbeiten vor Ort sehen kann.

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Hier die aktuellen Fakten:

1. Das Bürgerbegehren „Musikzentrum“ wird vom Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen, immer noch in 1. Instanz, auf Zulässigkeit geprüft. Eine Entscheidung ist nicht in Sicht und so baut die Stadt Bochum einfach weiter ohne den Bürger, der die Zeche zahlen muss, fragen zu wollen.

2. Die Bürgerinitiative gegen diese unsäglich schädliche und unfaire Bauplanung „Musikzentrum“ hat mit dem Versuch die umweltschädliche und sogar mikroklimabeeinflussende Abholzung der Platanen vor dem Baubeginn mit kostenintensiven Einstweiligen Anordnungen in zwei Instanzen versucht zu verhindern, was das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht abgelehnt haben. (Nur die jeweilige Einstweilige Anordnung wurde abgelehnt. Mehr nicht!)

Bürgerbegehren geht vor Gericht!

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Das erste Ziel ist erreicht! Fast 15.0000 Unterschriften wurden bei der Stadt eingereicht! Die Bochumer Bürger waren zu Hunderten  beim Unterschriftensammeln aktiv, damit das Millionengrab „Musikzentrum“ verhindert wird und haben ein deutliches Zeichen gesetzt!

Die Unterschriftensammlung ist beendet. Die erforderliche Zahl der Unterschriften wurde um fast 25% überschritten. Die Stadt hat bestätigt, dass das Quorum erreicht wurde (WAZ vom 15.11.12).

Vielen Dank an alle Bürger!

Die Bochumer Bürger haben ein Zeichen, gesetzt, dass sie an Stelle des Rates über das Vorhaben „Musikzentrum“ entscheiden wollen!

Wie geht es weiter? Am 13.12.2012 hat der Rat der Stadt das Bürgerbegehren leider zurück gewiesen (wie auch schon beim Cross-Border-Leasing oder dem Stadtbad). Er hat das Begehren für unzulässig erklärt und gegen einen Ratsbürgerentscheid gestimmt. Angeblich ist ein Bürgerentscheid auch deshalb nicht möglich, da sonst der Bau-Zeitplan des Musikzentrums in Gefahr geriete und die Frist für den Abruf der Fördermittel nicht eingehalten werden könne. Diese endet am 31.12.2015. In Wahrheit befürchtet der Rat wohl eine Abstimmung der Bürger, in der die Bürger den Bau des „Musikzentrums“ ablehnen könnten. Das Bürgerbegehren muss jetzt leider auf dem Rechtsweg gegen die Stadt durchgesetzt werden.

Um das vermutlich erforderliche Gerichtsverfahren durchführen zu können, sammeln wir gerade Spenden. Die Anwaltskosten sind gedeckt. Es fehlt noch Geld für die Gerichtskosten. Bitte spenden Sie daher auf folgendes Konto, vielen Dank!

advoprax AG
Stichwort: Bürgerbegehren Musikzentrum
Kto. 828 100 465
Postbank Dortmund
BLZ 440 100 46

Nächste Veranstaltung des Bürgerbegehrens? Sa. 19.01.2013, Husemannplatz, Bürgerbegehren dank Bürgern für ihr Engagement mit einem Ballonwettbewerb und reicht Klage ein.

Wie stehen die Erfolgsaussichten für den Bürgerentscheid? Leider konnte das BÜRGERBEGEHREN die Fällung der Platanen vor Gericht nicht verhindern, da das OVG Münster das Bürgerbegehren im Eilverfahren für nicht zulässig hielt. Diese Rechtsansicht teilt das Bürgerbegehren nicht. Daher wird das Begehren gegen die Zurückweisung des Begehrens durch den Rat klagen. Nähere Ausführung zu der Rechtsansicht des Bürgerbegehrens finden Sie hier.

 

 

 

 

 

 

Treffen zum Bürgerbegehren: Di. 22.01.2013, 20:00 Uhr, R15, Rottstraße 15

Wie bleiben Sie über den Fortgang des Bürgerbegehrens informiert? Sie können alle aktuellen Entwicklung hier verfolgen: Facebook-Seite Bürgerbegehren

Impressionen von der blauen „Halle der Demokratie“, neben dem Glascafe am Husemannplatz während der Unterschriftensammlung:

Worum geht es beim Bürgerbegehren zum „Musikzentrum“? Die Bürger dieser Stadt wollen selbst entscheiden, wofür die Stadt ihr letztes Geld angesichts der akuten Haushaltsnotlage ausgibt und wofür nicht. Siehe auch: Warum wir Bürger uns für das Bürgerbegehren engagieren

Wie verlief die Unterschriftenaktion zum BÜRGERBEGEHREN „MUSIKZENTRUM“? Das Bürgerbegehren wurde am 01.08.12 gestartet und endete am 25.10.2012. Rund 15.000 Bürger haben für das Bürgerbegehren unterschrieben.

Wie lautet der Text des Bürgerbegehrens? Hier finden Sie nähere Erläuterungen zum Inhalt des Bürgerbegehren.

Wie viele Unterschriften wurden für das Begehren benötigt? Ca. 12.000, 4% der Bochumer Bürger mussten das Begehren unterzeichnen, damit der Rat sich damit beschäftigen muss. Voraussichtlich am 13.12. wird der Rat über das Begehren abstimmen.

Ist das Begehren rechtlich zulässig? Bürgerbegehren sind fast immer rechtlich schwierig. Nicht selten versuchen Politik und Verwaltung Begehren auf rechtlichem Weg zu verhindern.* Hier finden Sie unsere Einschätzung zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.

Wer koordiniert das Bürgerbegehren? Vertreter für das BÜRGERBEGEHREN „MUSIKZENTRUM“ sind: Marion Kamerau, Wolfgang Hoinko und Dr. Volker Steude

Wie kann ich mich auf dem Laufenden halten über den Stand des Bürgerbegehrens? Einfach die Mailingliste abonnieren. Dazu Mail senden an: liste-subscribe@buergerbegehren-musikzentrum.de

Keine Entscheidungen in Hinterzimmern, Politik ohne Filz und Klüngel Wir sind begeistert, dass viele viele Bürger uns geholfen haben unser Ziel zu erreichen, Politik transparenter zu machen und die Bürger deutlich mehr an den politischen Entscheidungen und Prozessen zu beteiligen.

* Rund 40% aller Bürgerbegehren werden laut mehr-demokratie e.V. in NRW für unzulässig erklärt (Mehr Rechtssicherheit für Bürgerbegehren).

Bürgerbegehren vom Rat zurückgewiesen

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Heute wurde der Antrag von fast 15.000 Bürgern, dass die Bürger an Stelle des Rates über den Bau des „Musikzentrums“ leider vom Rat zurück gewiesen. Um das Begehren zu verhindern, werden formale Gründe angeführt. Über das Begehren werden jetzt die Gerichte entscheiden.

bürgerbegehrenAngeblich ist ein Bürgerentscheid auch deshalb nicht möglich, da sonst der Bau-Zeitplan des Musikzentrums in Gefahr geriete und die Frist für den Abruf der Fördermittel nicht eingehalten werden könne. Diese endet am 31.12.2015.

Bisher sollte das Musikzentrum bis Mitte 2014 eröffnet werden. Dass wäre 6 Monate vor Ende der Förderfrist. Die Durchführung eines Bürgerentscheides ist innerhalb von 2 Monaten möglich. Wenn der eigentliche Zeitplan nicht bereits heute Makulatur ist, dann ist die Aussage, ein Bürgerentscheid sei aus zeitlichen Gründen nicht mehr durchführbar, erkennbar nur vorgeschoben.

 

An dieser Stelle nun das Skript der Rede, die für das Bürgerbegehren Am 13.12.12 gehalten wurde:*

Übergabe eines Engels aus Platanenholz von der Marienkirche an den Rat.

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Ratsmitglieder, dieser Engel soll sie daran erinnern, dass Sie eine Hundertschaft Polizisten eingesetzt haben, um die Fällaktion von 15 Platanen und 12 weiterer Bäume für das „Musikzentrum“ gegen die Bürger zu verteidigen, noch bevor über den Antrag der Bürger an Stelle des Rates über das „Musikzentrum“ abzustimmen eine Entscheidung gefällt wurde.

Über 5 Monate haben wir 2 Bürgerbegehren organisiert, in dieser Zeit haben wir viel gelernt, über Bochum, wie Politik hier läuft, über Filz und Klüngel, wie man Bürgerbegehren organisiert, und auch dass man Frauen aus anrüchigen Gewerben nicht pressewirksam an Platanen ketten sollte, auch wenn diese das kostenlos tun.

Am Ende waren wir erfolgreich: … fast 15.000 Bürger haben den Antrag gestellt, dass die Bochumer an Stelle des Rates darüber entscheiden sollen, ob das „Musikzentrum“ gebaut werden soll.

Wäre die Sammelfrist länger als 3 Monate gewesen, wir hätten noch Tausende von Unterschriften mehr sammeln können. Die Spenden für das „Musikzentrum“ sind dagegen auch nach Jahren professionellen Fundraisings unter Einsatz einer eigenen Stiftung immer noch nicht zusammen.

Bereits als das von Anfang an umstrittene Vorhaben „Musikzentrum“ angestoßen wurde, hätte es einen Bürgerentscheid geben müssen. Sie hier im Rat haben es über Jahre versäumt und verhindert die Bürger über das Projekt abstimmen zu lassen. Sie wollten dem Bürger partout diese Entscheidung nicht überlassen wollten. Die Bürger und wir fragen uns:

Haben Sie Angst vor dem Bürgerwillen?

Zeit für einen Bürgerentscheid gab es im Vorlauf zum Musikzentrum genug, zuletzt zum 05. Juli 2012. Doch immer wieder Ablehnung. Und auch jetzt wieder.

Wissen Sie, was die Menschen über Sie, die OB und das „Musikzentrum“ denken? Wir waren 3 Monate auf der Straße und haben mit den Menschen gesprochen.

Einige Menschen haben unterschrieben. Andere für das „Musikzentrum“ argumentiert.

Doch interessant ist die 3. Gruppe, die nicht unterschrieben hat:

Viele haben nicht unterschrieben und gesagt: „Die da oben machen doch eh was sie wollen, was wir wollen interessiert die doch sowie so nicht? Erinnern Sie sich an Cross-Border und Stadtbad?“ Dass die Art und Weise, wie die Stadt hier in diesem Rat regiert wird, bei den Bürgern schlecht ankommt, wissen Sie ja.

Haben Sie Angst vor dem Bürgerwillen?

Andere haben nicht unterschrieben und sagten: „Geht das gegen unsere Ottilie, da unterschreib ich sofort. Ach nur gegen das Musikzentrum, keine Ahnung, interessiert mich nicht mehr. Uns fragt ja eh keiner.“ Und das war noch vor der Affäre um den Atrium-Talk. Wissen Sie Frau Oberbügermeisterin, dass sie bei den Bürgern extrem unbeliebt sind?

Haben Sie Angst vor dem Bürgerwillen?

In Wattenscheid wurde uns immer wieder gesagt: „Bleib mir weg mit Bochum. Die im Rat interessieren sich nicht für Wattenscheid und ich mich nicht für Bochum“. Auch das lässt tief blicken.

Haben Sie Angst vor dem Bürgerwillen?

Viele Bürger haben aus Desinteressen nicht unterschrieben und weil sie an eine gerechte Politik für den Bürger nicht mehr glauben.

Das fällt in dieser heruntergewirtschafteten Stadt auch schwer. Da wird der Beschluss um, dass „Musikzentrum“ bauen zu können rechtlich gedehnt und zusammengezimmert, dass sich die Balken biegen, nur um ein Bürgerbegehren zu verhindern. Da werden aus nur unverbindlich zugesagten Geldern rechtssichere Gelder und nicht eingehaltene Kostengrenzen werden zu unter Umständen vermutlich, wenn alles gut läuft, einhaltbare Kostengrenzen. Solches Handeln lässt sich gegenüber dem Bürger schwer rechtfertigen.

Haben Sie Angst vor dem Bürgerwillen?

Und wenn die Bürger dann einen Bürgerentscheid einreichen an Stelle des Rates über das „Musikzentrum“ zu entscheiden, legt man juristisch jede Formalie auf die Goldwaage, um dieses Ansinnen noch rechtlich irgendwie zu verhindern. Warum tun Sie uns allen solch ein Possenspiel an?

Haben Sie Angst vor dem Bürgerwillen?

Die SPD hat ja bereits deutlich gesagt, lieber scheitern wir vor Gericht als vor dem Bürger. Eine solche Aussage ist beschämend und peinlich.

Sie zeigt aber ihre Angst vor dem Bürgerwillen.

Gehen wir kurz auf die Zulässigkeit des Begehrens ein. Gegenüber uns hat die Rechtsdezernentin zunächst immer behauptet, das Begehren sei nicht zulässig, weil es sich gegen den Beschluss vom 09.03.12 richtet. In der Vorlage jetzt findet sich davon nichts mehr. Dafür 4 neue Gründe. Gegenüber der Presse hatte Frau Jägers auch mal behauptet, sie hätte 6 Gründe auf ihrer Liste.

Kurz zu den 4 Punkten:

1. Die von der Stadt gefertigte Kostenschätzung sei von uns nicht auf die Unterschriftenliste übernommen worden. Die Kostenschätzung stellt zwei Seiten dar, in der Frau Jägers sinnfrei Zahlen aneinander gereiht hat, die nicht mal Kosten darstellen, und auch nicht anfallen würden, wenn das Musikzentrum nicht gebaut würde. Diese Kostenschätzung entspricht nicht ansatzweise den gesetzlichen Anforderungen und ist eigentlich nur eine Unverschämtheit. Dass man dieses irreführende Dokument nicht an die Unterschriftensammlung hängen konnte, ist offensichtlich. Die angebliche Kostenschätzung enthält weder eine geordnete Aufstellung von Kosten noch eine Summe der angeblichen Kosten.

2. Das Begehren wurde rechtzeitig schriftlich angemeldet. Das sollte eigentlich geklärt sein. Das Oberverwaltungsgericht hat sich mit dieser Begründung daher auch gar nicht mehr beschäftigt. Warum dies noch bezweifelt wird, ist uns schleierhaft. Hätte es die Anmeldung nicht gegeben, dann hätte die Rechtsdezernentin uns bereits bei Antrag auf Kostenschätzung auf eine fehlende Anmeldung hinweisen müssen. Wollte sie uns ins offene Messer laufen lassen, oder lag die Anmeldung zu diesem Zeitpunkt noch vor?

3. Auf der Unterschriftensammlung werden auch keine Bedingungen genannt, die nicht im Beschluss vom 09.03.11 aufgelistet werden. Dort sind auch nicht nur 3 Bedingungen genannt, sondern 4, auch wenn die Rechtsdezernentin in der Vorlage was anderes behauptet. Das kann jeder sehen, der den Beschluss vom 09.03.11 liest. Belustigend die Forderung, an die Unterschriftenliste hätten die Verwaltungsvorlagen angeheftet werden sollen, auf die diese Bezug nimmt.

Hier wird das eigentliche Ziel der Rechtsdezerntin nur allzu offensichtlich, dass Begehren an der Forderung nach Einhaltung noch so abstruser Formalien scheitern zu lassen. Am liebsten hätte Sie eine Unterschriftenliste mit 30 Seiten Anhang gehabt, dann wäre das Begehren allein an den Vervielfältigungskosten der Listen gescheitert.

4. Auch dass sich die Frage des Begehrens angeblich nicht auf eine Sachentscheidung beziehe, ist keine tragfähige Begründung. Im Gesetz ist zu lesen, das Begehren muss sich auf eine Angelegenheit beziehen. Da steht nichts von „Sache“. Und eine Angelegenheit kann eben auch die Einleitung eines Bebauungsplans sein wie die Feststellung, dass bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind und das Musikzentrum nicht gebaut werden kann. Das Bürgerbegehren bezieht sich auch nicht auf eine Rechtsfrage: Denn Gegenstand der Frage ist ausdrücklich nicht, ob der Rat am 05.07.2012 richtig entschieden hat, sondern die Bürger sollen an stelle des Rates neu entscheiden.

Auf das Urteil des Oberverwaltungsgericht geht die Verwaltungsvorlage nicht näher ein. Die Begründung des OVG erschließt sich auch nicht auf den ersten Blick und auf den zweiten Blich erkennt man, dass diese in großer Eile getroffen wurde und einige entscheidende Hintergründe der Angelegenheit folgerichtig außer Acht gelassen werden.

Fazit: Unserer Meinung nach steht die Begründung der vorliegenden Verwaltungsvorlage auf bedenklich schwachen Füßen.

Geholfen wie es ihre Verpflichtung laut Gesetz gewesen wäre, hat die Rechtsdezernentin dem Bürgerbegehren nie. Sie hat es behindert und falsch informiert, wenn sie denn überhaupt mal informiert hat. Wenn man so mit den Bürgern umgeht, dann bringt man die Bürger natürlich gegen sich auf und damit auch gegen das Vorhaben „Musikzentrum“.

Haben Sie Angst vor dem Bürgerwillen?

Sie hier im Rat aber wollen trotz Antrag von fast 15.000 Bürgern weiterhin bauen, um jeden Preis. Was, wenn das halbe Zentrum schon steht und das Gericht entscheidet, dass die Bürger doch noch abstimmen müssen, ob das Vorhaben„Musikzentrum“ überhaupt errichtet werden kann?

Entscheiden die Bürger dann gegen das „Musikzentrum“ wird die Stiftung, die Spenden für eine Ruine ausgegeben haben und deren Abriss, nur weil sie vorher partout nicht die Bürger darüber abstimmen lassen wollen. Das aber werden Sie dann den Spendern erklären müssen.

Die Herren Faber und Fiege haben auf unsere Frage nicht reagiert, ob Sie es denn nicht auch für gerechtfertigt hielten, über ein solch umstrittenes Projekt die Bürger entscheiden zu lassen. Warum waren Faber und Fiege feige und haben nicht reagiert?

Haben auch Faber und Fiege Angst vor dem Bürgerwillen?

Wenn die Bürger sich gegen das Vorhaben entscheiden würden, sähe dass natürlich so aus, als hätten ein paar reiche Bürger mit ihrer Millionen-Spende den Stadtrat von etwas überzeugt, was die Bürger eigentlich gar nicht haben wollen. Es würde so aussehen, als hätten Faber und Fiege den Bürgern ein Vorhaben aufdrängen wollen, für dass diese dann Millionen für Erhalt und den Unterhalt zahlen sollen. Millionen, die viele Bürger z.B. lieber in den Unterhalt und den Erhalt von Schulgebäuden investieren würden.

Haben Sie Angst vor dem Bürgerwillen?

Wenn das „Musikzentrum“ kommt, wird die Stadt jeden Besucher mit über 200 Euro subventionieren. Gleichzeitig machen Sie ein Schwimmbad aus Kostengründen zu, weil jeder Besucher mit nicht mal 1 Euro mehr subventioniert werden müsste. Meinen Sie vielleicht solche maßlosen Zuschüsse für ein Konzerthaus für wenige hundert Bürger dieser Stadt lassen sich schwer rechtfertigen?

Haben Sie Angst vor dem Bürgerwillen? 

Oder haben sie Angst, weil Sie, der Rat dieser Stadt, die Bürger über die wahren Kosten des Unterhalts und Erhalts getäuscht haben? Und Sie beharrlich verschweigen das Stadtwerke und Sparkasse aufgrund fehlender Spenden noch 2 Mio. dazu geben mussten, wie dass bei Prestigeobjekten, die die Stadt sich eigentlich nicht leisten kann, wohl so üblich geworden ist?

Wenn das Vorhaben aber doch so überzeugend ist, wie Sie es immer darstellen, und so viel Umwegrendite für Bochum abwirft,

Warum haben Sie Angst vor dem Bürgerwillen? 

Oder haben Sie Angst, weil Sie den Bürgern erst vorgegaukelt haben, Sie würden einen Planungsentwurf auswählen, bei dem so viele Platanen wie möglich erhalten bleiben sollten und dann eiskalt den ausgewählt haben, bei dem alle gefällt werden müssen.

Haben Sie Angst vor dem Bürgerwillen, weil Sie den Bürger auch hier getäuscht haben?

Nie haben Sie sich getraut öffentlich mit uns die Argumente auszutauschen. Eine Radio-Diskussion dazu wurden ausgeschlagen. Das Bürgerbegehren Todschweigen, das ist bis heute die Strategie oder einfach die Aktivisten des Begehrens und ihre Argumente als fragwürdig hinzustellen ohne sich ihnen zu stellen. Das allein zeigt, wie schwach Sie selbst ihre Position gegenüber dem Bürger empfinden.

Haben Sie Angst vor dem Bürgerwillen?

Nirgends wurde Ihre Angst vor dem Bürgerwillen so augenfällig, wie bei der Fällung der Platanen. Eine Hundertschaft Polizisten haben Sie für 100.000 Euro aufgeboten, um diese unsinnige Maßnahme gegen die Bürger zu verteidigen. Wer ein solches Aufgebot für erforderlich hält, um seine Entscheidungen gegen die Bürger durchzusetzen, weiß wohl selbst am besten, dass er dieses Vorhaben gegen den Willen der Bürger durchzieht.

Meinen Sie nicht, dass Sie als Volksvertreter eigentlich verpflichtet sind, die Bürger von dem Vorhaben zu überzeugen, als es unter Polizeischutz zu realisieren. Ist es nicht eine Selbstverständlichkeit, dass das Musikzentrum von den Bürgern angenommen und legitimiert werden muss?

Ist es nicht ein Hohn, wenn für Ratsmitglieder 100.000 Euro für eine Hundertschaft Polizisten für die Bürger kein Problem ist, aber Sie einen Bürgerentscheid ablehnen, weil der zu teuer ist?

Haben Sie Angst vor dem Bürgerwillen?

Beim Cross-Border-Leasing des Kanalnetzes und dem Erhalt des Stadtbades haben Sie ebenfalls am Bürgerwillen vorbei hier im Rat selbst zum Nachteil der Stadt entschieden. Das Ergebnis: Millionenverluste, die jetzt die Bürger tragen und ein gesichtslose Stadtbadgalerie ohne Stadtbad. Wäre es nach dem Bürgerwillen gegangen, wären unserer Stadt diese Fehlentscheidungen aller Wahrscheinlichkeit nach erspart geblieben.

Haben Sie Angst vor dem Bürgerwillen?

Eigentlich sollte man aus diesen Fällen doch lernen und gerade deswegen jetzt die Bürger bei strittigen Vorhaben selbst entscheiden lassen.

Fast 15.000 Bürger haben dafür unterschrieben, dass die Bochumer selbst an Stelle des Rates über das „Musikzentrum“ entscheiden. Das Quorum wurde mehr als deutlich übertroffen. Da gebietet es doch allein der Respekt gegenüber den Bürgern, dass sie an diese die Entscheidung übertragen.

Doch Sie vertrauen den Bürgern nicht. Ist es nicht kleingeistig zu versuchen eine Abstimmung über ein Vorhaben wie das „Musikzentrum“ vor Gericht verhindern zu wollen, weil angeblich Formalien nicht eingehalten wurden?

Der Stadtrat dieser Stadt besitzt wohl nicht die Größe, den Bürgern, die Entscheidung zu überlassen, ob die Stadt Bochum das „Musikzentrum“ bauen soll. Dieser Stadtrat regiert am Willen des Bürger zu Lasten der Stadt vorbei.

Und genau dazu sagen wir Bürger: „BÄH“

* Die Rede wurde im Rat in freier Rede gehalten. Das Skript stimmt daher nicht vom Wortlaut mit dem gesprochenen Wort überein.

Das Oberverwaltungsgericht, die Platanen und der weitere Fortgang des Bürgerbegehrens

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Leider konnte das BÜRGERBEGEHREN „MUSIKZENTRUM“ die Fällung der 19 Platanen und 12 weiteren Bäume nicht aufhalten. Letztlich hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) den gestellten Eilantrag, der das verhindern sollte, abgelehnt (15 B 1248/12).

Platanen-Friedhof

Zwar hat das OVG die Begründung der ersten Entscheidung durch das Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (VG) verworfen, jedoch den Antrag letztlich doch, wenn auch mit anderer Begründung, abgelehnt. Diese Begründung ist in zweierlei Hinsicht interessant: Zum einen folgt sie nicht der Rechtsansicht der Stadt, die das Begehren allein deshalb für unzulässig hielt, weil es sich auf eine Feststellung des Rates bezieht, zum anderen beruht der Beschluss des OVG nach Meinung des BÜRGERBEGEHRENS MUSIKZENTRUM auf einem Missverständnis beim Verständnis der von der Stadt gewählten komplexen Beschlusskonstruktion.

In seiner Begründung vertritt das Oberverwaltungsgericht Münster die Ansicht, die Fragestellung des Begehrens wäre nicht darauf gerichtet in der Sache selbst zu entscheiden, sondern sei darauf gerichtet ein Meinungsbild einzuholen, dementsprechend dann der Rat entscheiden soll.

Dieser Rechtsansicht kann das BÜRGERBEGEHRENS MUSIKZENTUM jedoch nicht folgen: Die Fragestellung des Begehrens lautet: Sind Sie für die Feststellung, dass die vom Rat festgelegten Bedingungen für den Bau des Musikzentrums nicht erfüllt sind und deshalb unter diesen Umständen der Bau nicht erfolgen darf?

Durch das Bürgerbegehren soll der Ratsbeschluss vom 05.07.2012 „kassiert“ werden. Darin stellt der Rat fest, dass die von ihm selbst gesetzten Vorgaben zum Bau des Musikzentrums erfüllt sind. Die Bürger wollen an Stelle des Rates die Entscheidung neu treffen.

Aufgrund des Wortlauts des § 26 (1) GO-NRW ist zu unterstellen, dass die Bürger, die einen Bürgerentscheid beantragen, immer eine abschließende Entscheidung in einer Angelegenheit durch die Bürger an Stelle des Rates erreichen wollen. Dies wurde natürlich auch mit dem Begehrensantrag beim Bürgerbegehren „Musikzentrum“ so beabsichtigt und auch von Presse Stadt und Bürgern bisher so verstanden. Entsprechend wird auf der Unterschriftenliste § 26 GO-NRW, auch explizit genannt.

Nur wenn ganz offensichtlich aus der Fragestellung des Bürgerentscheids eine dieser Grundannahme zuwider laufende Entscheidung gewünscht ist, wäre es berechtigt Gegenteiliges anzunehmen.

Vom Rat wurde am 05.07.12 die bekannte Feststellung getroffen gegen die sich der Bürgerentscheid richtet. Und zwar wie folgt:

Die Vorlage: 20121241 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag
Enthaltungen: 1 (FDP)
Dagegen: 20 (CDU/Grüne/LINKE/UWG/SL/NPD)
Dafür: 48 (SPD/CDU/FB/OB)
(Beschlussergebnis Rat vom 05.07.2012, siehe auch Bilder zum Beitrag)

Auch die Ratsentscheidung ist somit immer eine „Dafür“ oder „Dagegen“-Entscheidung. Gleiches gilt für den Bürgerentscheid. Entsprechend wurde das Bürgerbegehren formuliert:

Die Frage des Bürgerbegehrens wird daher eingeleitet mit: „Sind Sie für die Feststellung… „.

Dadurch lässt sich die Frage, wie im Gesetz vorgeschrieben, mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten. Auch beim Bürgerentscheid wird am Ende eine Zahl Bürger „Dafür“ und eine andere Zahl Bürger „Dagegen“ abgestimmt haben.

Nach der Entscheidung durch die Bürger ist keine erneute Ratsentscheidung erforderlich. Das ergibt sich bereits aus der Logik: Ist die Mehrheit bei Erfüllung des Quorums für die im Bürgerbegehren genannte Feststellung, dann ist es überflüssig, dass der Rat noch mal genau dasselbe beschließt, was die Bürger bereits im Bürgerentscheid beschlossen haben.

An die Formulierung des Bürgerbegehrens dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Zur Vermeidung übergroßer Hürden auf dem Weg zur Mitentscheidung der Bürgerschaft sind sogar gewisse Ungenauigkeiten der Formulierung des Anliegens hinzunehmen (Vgl. Klenke, NWVBl. 2002, 45; Ritgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid 1997, 136 f.). Anders als im vom OVG in seiner Begründung angeführten Urteil 15 A 5594/00 handelt es sich bei der Formulierung auch nicht um eine lediglich resolutionsartige Unterstützung eines bestimmten Anliegens. Anders als beim Urteil 15 A 5594/00 bezieht sich das Begehren auch auf einen ganz konkreten Ratsbeschluss, den die Bürger an Stelle des Rates treffen wollen. Es ist auch nicht unklar, was genau im Erfolgsfall des Bürgerentscheides zu veranlassen wäre: Stimmen die Bürger mehrheitlich für die Feststellung, dass die genannten Vorgaben nicht erfüllt sind und wird das Quorum erfüllt, dann kann das Musikzentrum gemäß Ratsbeschluss vom 09.03.2011 nicht gebaut werden, im anderen Fall schon.

Der Gegenstand der Entscheidung ergibt sich unzweideutig aus dem Text des Bürgerbegehrens: Hier sollen die Bürger, wie der Rat, „Für“ oder „Gegen“ die genannte Feststellung abstimmen. Der Text des Begehrens lässt somit eine Fragestellung erkennen, die auf eine konkrete Sachentscheidung gerichtet ist, nämlich die, ob das Musikzentrum gebaut werden kann, weil die Vorgaben erfüllt sind, oder nicht gebaut werden kann, weil diese nicht erfüllt sind.

Durch die Frage im Bürgerentscheid kann sich also auch keine Vorgabe für einen späteren Ratsentscheid ergeben. Mit einem Bürgerentscheid können die Bürger nicht dem Rat vorschreiben, wie er abstimmen soll. Dies bezweckt der beantragte Bürgerentscheid auch nicht. Wie bei Bürgerentscheiden grundsätzlich, wollen die Bürger gem. § 26 GO-NRW den zu kassierenden Ratsbeschluss selbst an Stelle des Rates treffen, um in der Angelegenheit abschließend zu entscheiden.

Fazit: Ob die Begründung des OVG Bestand haben wird, kann also in Frage gestellt werden. Das Bürgerbegehren hat allen Grund zuversichtlich zu sein, dass die Gerichte im Hauptsacheverfahren, wenn sie die Angelegenheit in Ruhe prüfen können zu einer anderen rechtlichen Einschätzung gelangen.

Für die Prüfung der Angelegenheit (immerhin 7 Seiten Antrag + 95 Seiten Anlagen) stand dem OVG im einstweiligen Verfahren kaum mehr als eine Stunde Zeit zur Verfügung, die Beschwerde gegen die Entscheidung des VG wurde um 15:30 Uhr an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen versendet, das OVG musste bis 17:00 Uhr eine Entscheidung fällen, so dass eine intensive Prüfung nicht erfolgen konnte.

Verdacht des Subventionsbetruges

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Das BÜRGERBEGEHREN „MUSIKZENTRUM“ hat Strafanzeige gegen die Stadt Bochum gestellt wegen des Verdachts des Subventionsbetruges.

Denn unbemerkt von der Öffentlichkeit ist ein plötzlicher Raumschwund beim Musikzentrum zu verzeichnen.

Da steht im Hochglanz-Konzept zum Musikzentrum (Nutzungskonzept) auf Seite 3, dass das Musikzentrum Workshop- und Seminarräume erhält und sogar ein Education-Center und weiter: „Das Musikzentrum wird auch zum Raum für Tagungen und Symposien, fachliche Workshops, Vorträge und Diskussionen“. Doch in dem Planungsentwurf, der jetzt umgesetzt werden soll, ist davon nichts mehr zu sehen und zu lesen. Weder in den Grundrissplänen, noch in der Beschreibung sind Workshop- und Seminarräume zu finden, schon gar kein Education-Center (Architektenentwurf).

Darstellung über das angebliche Raumangebot im „Musikzentrum“, städtisches Nutzungskonzept, S. 3

Im Nutzungskonzept zum Musikzentrum werden da noch über etliche Seiten viele Veranstaltungen angepriesen, die schon aufgrund fehlender Räume gar nicht durchführbar sein werden:

… Workshops speziell für Familien, in Zusammenarbeit
mit der Musikschule – ohne Workshopräume?

…„Tatort Musik“ – musikalische Lesungen, in Zusammenarbeit mit der
Stadtbücherei und/oder den literaturwissenschaftlichen Fakultäten
der RUB – ohne Seminarräume?

…„Musik-Geschichte(n)“ – Experten erläutern die Musik einer Epoche,
in Zusammenarbeit mit der historischen Fakultät der RUB und
dem Stadtarchiv – ohne Seminarräume?

…„Klassik trifft …“ – zum Beispiel Weltmusik, Jazz, Rock oder Pop
(Bosys Bones), in Kooperation mit freien Gruppen der Region – ohne eine Verstärkeranlage, die es erlaubt elektronische Musik zu spielen?

Weiter heißt es da:

„Workshops, Seminare und Kongresse

Musikinteressierte und Musiker finden im Musikzentrum die Möglichkeit,
sich zu orientieren und zu qualifizieren. Zu den Projekten werden u. a.
gehören:

> Zusatzqualifikationen für Musiker, zum Beispiel in den Bereichen
Performance, Selbstmanagement oder Marketing

> Jobbörsen für Berufsanfänger mit einem Berufswunsch im Bereich
Musik oder Musikwirtschaft

> Tagungen und Kongresse für Musikpädagogen, Musikproduzenten,
Instrumentenbauer, Musikverlage, Musikalienhändler, Tontechniker,
Eventmanager etc.

> wissenschaftliche Seminare in Zusammenarbeit mit Hochschulen,
zum Beispiel zu aktuellen Themen der Musikwissenschaft

> Symposien in Zusammenarbeit mit der Zukunftsakademie NRW,
zum Beispiel zu Themen wie „Audience Development“,

„Kulturangebote im Zeitalter des demografischen Wandels“ oder
„Kultur als Motor einer modernen Stadtgesellschaft…“

Wie soll das gehen ohne Seminar- und Tagungsräume?

Noch ehe das „Musikzentrum“ überhaupt gebaut wurde, erweisen sich die großspurigen Aussagen in dem Nutzungskonzept als nichts weiter als haltlose Versprechen. Immer deutlicher wird, das „Musikzentrum“ ist tatsächlich nicht mehr als ein Konzerthaus mit „Musikschulalibi“.

Um die Fördermittel für das Musikzentrum zu erhalten, hat die Stadt ein Nutzungskonzept fertigen lassen, das seitenweise Nutzungen vorgaukelt, die in dem Musikzentrum tatsächlich mangels Räumlichkeiten gar nicht statt finden können. Ein solches Vorgehen kann man als Subventionsbetrug qualifizieren. Die Fördermittel wurden offensichtlich auch durch falsche Angaben bei subventionserheblichen Tatsachen im Nutzungskonzept gegenüber dem Subventionsgeber (EU und Land) erschlichen (Subventionsbetrug).
Zum krönenden Abschluss des Hochglanz-Konzeptes heißt es dann noch:

Spaziergang 2015 Viktoriastraße. Ich steuere über einen offenen Platz auf ein einladend gestaltetes Gebäude zu. Ja, da ist es: unser Musikzentrum! Vorbei an den mobilen Kleinskulpturen einer Bochumer Bildhauerin aus dem Quartier, begleitet von farbenfrohen Lichtinstallationen eines holländischen Künstlers, der sich im Rahmen eines Austauschprogramms einige Monate in Bochum aufhält, schlendere ich durchs Quartier. Das Café hat Tische und Stühle auf den Vorplatz gestellt. Es ist 9.30 Uhr. Einige ältere Herrschaften schlürfen ihren Morgenkaffee in der Sommersonne. Um 10 Uhr beginnt ihr Workshop in Raum 2. Musikpädagogen und angehende Physiotherapeuten der Hochschule für Gesundheit bieten ein musikalisches Bewegungs- und Tanzseminar für Senioren an. Zurzeit sind aber noch die Kleinen dran. In Raum 1 proben Profimusiker mit Bochumer Kindergartenkindern. Nach dem letzten Teddybärenkonzert für Vorschulkinder im Mariensaal war der Kurs schnell ausgebucht. Ich bin schon so früh am Musikzentrum, weil ich mir für das Blind-Date-Konzert der Bosys im Viktoriasaal am Abend rechtzeitig eine Karte sichern will. Glück gehabt! Ich bekomme mein Ticket!

2012, die Realität hat uns eingeholt. Mit seiner meterhohen Klinkerfassade wird das Musikzentrum alles andere als einladend wirken, farbenfrohe Lichtinstallationen sind nicht vorgesehen, ebenso wenig wie ein Café mit Freisitz, auch kein gescheiter Vorplatz zur Viktoriastraße. Der Workshop kann mangels Räumlichkeiten gar nicht statt finden, ebenso wenig wie die Probe mit den Kindergartenkindern. Auch ausverkaufte Konzerte erwartet die Stadt in Wirklichkeit nicht. Die Zahl der Konzertbesucher in Bochum soll sich gem. Haushaltsplan 2012 von heute 49.000 auf 52.000 2015 erhöhen, weil 20 Konzerte dann nicht mehr im Essener Saalbau sondern in Bochum statt finden. Mit real mehr Besuchern rechnet also selbst die Stadt nicht. Man braucht auch 2015 kein Glück, um eine Karte zu ergattern.

Das Konzept des „Musikzentrums“ entlarvt sich bereits heute als Trugbild. Es stellt nicht mehr als ein Werbeblatt dar, das mit billigsten Mitteln versucht dem Konzerthaus den Anstrich einer multifunktionalen musikpädagogischen Institution zu geben, nur um die erforderlichen Subventionen zu erhalten. Doch die Planungsrealitäten zeigen bereits jetzt, dass die in dem Konzept gemachten Versprechungen niemals eingehalten werden können.

Haben das die Bochumer Symphoniker nötig?

Wenn die geweckten Erwartungen über das, was im „Musikzentrum“ statt finden soll, vorhersehbar auch nicht ansatzweise erfüllt werden können, dann wird auch ihre Glaubwürdigkeit leiden. Die Symphoniker sollten wissen, was sie den Bürgern mit ihrem Nutzungskonzept versprochen haben und nicht einhalten werden.

Zum Weiterlesen:

Warum wir Bürger uns für das Bürgerbegehren engagieren

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Gerne veröffentlichen wir auch Ihre Beweggründe, warum Sie sich für das Bürgerbegehren engagieren. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Ein Bild können Sie uns via Mail senden: mail@buergerbegehren-musikzentrum.de

Gregor Sommer: Mit Herz und Seele bin ich gerne Bochumer und finde, dass wir bei den extremen finanziellen Einschnitten unseres insolventen Bochumer Haushalts bei öffentlichen Angeboten (Schulen, Schwimmbäder, Straßen…) ein derartig teures dekadentes Abenteuer wie das Konzerthaus (geändert zu Musikzentrum, weil sich das wohl so anhört, als wenn der Allgemeinnutzen größer wäre) nicht leisten können und nur aufgrund von Tricksereien des aktuellen Bochumer Stadtrats wieder mit diesem Projekt belästigt werden sollen.

Wann hört dieser Klüngel endlich auf?

Christoph Nitsch: BOCHUM – DAS MILLIONENGRAB
„Bochum macht jung“ – für diese sinnlose Kampagne wurden nur in 2007 500.000 Euro verbraten- dann wegen erwiesener Peinlichkeit eingestellt!
„Der rote Teppich“ vor dem Hauptbahnhof, eine schlappe Million für etwas, das niemanden auffällt und schon längst ausgeblichen ist.
Der RuhrCongress- nicht ausgelastet, liegt der Stadt auch seit Jahren auf der Tasche!
„Cross-Border-Leasing“: Bürgerentscheid rechtswidrig verhindert, durchgeführt- rechtswidrig- Rücknahme! Kosten? Astronomisch!
„Planet of Visions“- Wolfgang Clements Schnapsidee – für teures Geld angekauft, dann zwischengelagert und abgefackelt worden!
„Metrorapid“-Planung? Reden wir besser nicht davon!!!
„Platz des europäischen Versprechens“- eine sinnentleerte ABM-Maßnahme für den gierigen Jochen Gerz- die größte Blamage überhaupt für die Stadt!

UND NUN NOCH DAS „MUSIKZENTRUM“!

Ich habe 42 meiner 43 Lebensjahre in Bochum verbracht und kann  diesen Prestige-Wahn nicht mehr mit ansehen! Ständig versucht Bochum sich mit Dortmund und Essen auf eine Stufe zu stellen. Diese Gier nach Prestige-Objekten und dieser Dilletantismus und diese Naivität im Umgang mit dem städtischen Budjet sind unerträglich!

Statt den Haushalt für die Gewährleistung lebenswürdiger Standards für die Bevölkerung zu verwenden, werden hier Millionen für sträflichen Unsinn verballert.

Wolfgang Hoinko, 64 Jahre alt und Bochumer Bürger seit 1953  Wir haben genügend Kulturstätten in Bochum. Die BoSy können doch weiterhin im Auditorium Maximum, dem Schauspielhaus, der Jahrhunderthalle und in vielen Schulenaulen spielen. Es kann mir doch keiner erzählen, dass die Akustik für den „Normalbürger“ dort nicht ausreicht. Musikalische Feingeister können doch in ca. einer halben Stunde in den Konzertsälen Dortmund, Essen u. Gelsenkirchen sein. Wenn sich diese drei Städte mit Bochum kooperieren, können doch die BoSy eine Menge Ihrer wirklich qualitätiv hochwertigen Konzerte dort präsentieren. Außerdem sollte man von fachkompetenten Ton- und Bauingenieren prüfen, ob die Kongresshalle Bochum mit entsprechender Akustik nachgerüstet werden kann.

Für das MZ sollten wir lieber mehr Kindergarten- und Kitaplätze begünstigen und an Stelle der bestimmt hohen laufenden Betriebskosten lassen sich zumindest einige ganz wichtige -unterlassene- Instandhaltungen für öffentliche Gebäude, Wege und Straßen in Bochum bestreiten (insgesamt ca. 400 Mio € Instandhaltungsstau ohne Sanierung der Kanalisation). Den sinnvollen und vernünftigen Einsatz von Investitions- und laufenden Mitteln sind wir schlicht und einfach unseren Kindern und Nachgenerationen schuldig!

Die bisherigen persönlichen Spenden sollten der Förderung der Musikschule zukommen, evtl. dann einer Akustiknachrüstung des Kongresszentrums Bochum. Anstelle des MZ sollte ein Wohnkonzept „Betreutes Wohnen“ und oder „Integriertes Wohnen“ (jung mit alt, schwerbehindert, nichtbehindert etc.) entstehen.

Andreas Sierigk: Ich bin für den Bürgerentscheid über das Musikzentrum weil:

          • Kein gewinnträchtiges Nutzungskonzept vorliegt (Schauspielhaus, Jahrhunderthalle dito).
          • Der Haushalt der Stadt keinen Spielraum für derartige Ausgaben hat.
          • Die Symphoniker auch an anderen geeigneten Orten auftreten können.
          • Die Kostenprognose für das Musikzentrum sehr lückenhaft ist.
          • Es schon jetzt einen Aufschub von dringenden Instandsetzungsmaßnahmen für öffentliche Gebäude in Bochum gibt.

Dr. Volker Steude: Die Politik hat die Orientierung verloren. Statt sinnvoll in Bildung und zukunftsfähige Jobs zu investieren, versenkt die Stadt Millionen in fragwürdige angebliche Leuchtturmprojekte wie dem Musikzentrum. Das Ergebnis dieser Politik: Bochum ist völlig pleite. Wir Bürger müssen ein Signal setzen: Wir wollen diese Projekte angesichts der akuten Haushaltsnotlage nicht. Wir wollen unseren Kindern eine lebenswerte Stadt hinterlassen und keinen Berg Schulden, an dem die zukünftigen Generationen ersticken.

Die politischen Prioritäten müssen sich ändern, zu allererst brauchen wir Schulen, die sich baulich im besten Zustand befinden und erstklassig ausgestattet sind, und erst danach bauen wir Konzerthäuser mit perfekter Akustik. Bis dahin ist es den Musikfreunden zuzumuten, die BoSy im Audimax, der Jahrhunderthalle oder in den Konzerthäusern von Dortmund, Essen, Gelsenkirchen oder Duisburg zu erleben.

Kosten des Bürgerentscheides

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Wenn mind. 12.000 Bürger das Begehren unterschreiben, damit die Bürger über das Musikzentrum in einem Bürgerentscheid an Stelle des Rates abstimmen, dass die Vorgaben zum Bau des Musikzentrums nicht erfüllt sind, könnte diese Entscheidung Folgekosten nach sich ziehen.

In der Unterschriftenliste werden folgende Kosten angegeben: „Entsprechend des Schreibens der Stadt Bochum vom 31.07.2012 (Zeichen IV/R, Abs. 4, letzter Satz) fallen keine Kosten an.“

Die Stadt führt in dem besagten Schreiben an, dass das Begehren angeblich nicht zur Folge haben kann, dass das Musikzentrum nicht errichtet wird. Es beziehe sich nur darauf, dass die Vorgaben zum Bau des Musikzentrums nicht erfüllt sind. Damit entstehen nach Ansicht der Stadt auch keine Folgekosten.

Im folgende Text werden dann zwar Folgekosten und entgangene Erlöse aufgelistet, die laut Stadt angeblich ggf. entstehen können, wenn das Musikzentrum nicht gebaut wird. Diese sind aufgrund der zitierten Aussage jedoch nicht mehr relevant.

Insgesamt genügt die Kostenschätzung nicht den Ansprüchen des § 26 GO NRW. Sie ist widersprüchlich und weder plausibel noch nachvollziehbar.

FAQ zu Rechtsfragen

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Achtung, bezieht sich auf erstes Bürgerbegehren, das bereits beendet wurde:

Gibt es „Präzedenzfälle“ oder Rechtsprechung die dem Bürgerbegehren direkt entgegen stehen?

Nein. Ein Bürgerbegehren, das zum Ziel hat, die Bürger entscheiden zu lassen, ob ein Beschluss, den der Rat zukünftig treffen will (Realisierung Vorhaben Musikzentrum) an Stelle des Rates von den Bürgern getroffen werden soll, war in der Rechtsgeschichte des Landes NRW noch nie Gegenstand eines Rechtsstreites. Noch nie hat es bisher in unserem Land ein Bürgerbegehren in dieser Form gegeben. Entsprechend sind dem Begehren entgegenstehende „Präzedenzfälle“ oder entsprechende Rechtsprechung nicht vorhanden.

Handelt es sich bei dem Bürgerbegehren um ein Begehren, dass den Grundsatzbeschluss zum Bau des Musikzentrums aufheben soll (sog. „kassatorisches“ Begehren)?

Nein. Das Begehren ist drauf gerichtet, dass die im Grundsatzbeschluss und Auslobungstext zum Musikzentrum vorgesehene Entscheidung des Rates, ob das Ergebnis des Architektenwettbewerbs gebaut werden soll an Stelle vom Rat von den Bürgern getroffen wird.

Dadurch, dass diese Entscheidung nicht mehr vom Rat, sondern von den Bürgern getroffen würde, ändert sich der Charakter der Entscheidung nicht.

Der Grundsatzbeschluss wird durch das Begehren nicht angetastet schon gar nicht kassiert.

Handelt es sich bei dem (Vergabe-)Beschluss, den die Bürger an Stelle des Rates treffen sollen, lediglich um einen „formalen Beschluss“?

Nein. Mit dem (Vergabe-)Beschluss will der Rat insbes. prüfen und beschließen, ob das Ergebnis des Architektenwettbewerbs den Vorgaben des Grundsatzbeschlusses entspricht und diese auch zukünftig eingehalten werden können.

Vermutlich würden einige Ratsparteien für die Vergabe stimmen, andere dagegen. Je nachdem, wie sie beurteilen, ob die Vorgaben eingehalten werden oder auch nicht.

Diese konkrete Sachentscheidung sollen nunmehr die Bürger an Stelle des Rates treffen.

Ist Gegenstand des Begehrens eine konkrete Sachentscheidung?

Ja. Der Bürgerentscheid muss auf eine konkrete Sache = Angelegenheit (Begriff, siehe §26 (1) GO NRW) gerichtet sein. Er kann auf die Einleitung eines Verfahrens (z.B. Einleitung Bauleitplanverfahrens, §26 (5) GO NRW) oder auf eine reale Angelegenheit (z.B. Bau eines Musikzentrums) gerichtet sein. Das Begehren muss unbedingt konkret sein (z. B. nicht: kein Bau des Musikzentrums wenn zu teuer – wie teuer?, zu unbestimmt).

Das Begehren ist allein darauf gerichtet, wer die Vergabeentscheidung zum Bau des Musikzentrums trifft, Rat oder Bürger. Dabei handelt es sich um eine Entscheidung in einer konkreten Angelegenheit bzw. Sache (Wer entscheidet hinsichtlich der Vergabe?).

Werden mit dem Bürgerbegehren dem Rat Vorgaben für seine Entscheidung gemacht?

Nein. Die Entscheidung, den (Vergabe-)Beschluss an Stelle des Rates durch die Bürger treffen zu lassen, kann keine Vorgaben an den Rat enthalten. Der Rat trifft den (Vergabe-)Beschluss bei erfolgreichem Begehren ja nicht mehr, sondern stattdessen die Bürger.

Für eine Entscheidung, die der Rat gar nicht trifft, können ihm keine Vorgaben gemacht werden.

Kann die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides nur vom Rat und nicht von den Bürgern initiiert werden?

Nein. Jeden Ratsbeschluss, den der Rat treffen kann, können auch die Bürger an Stelle des Rates treffen (§26 (1) GO NRW). Die Ausnahmen zu dieser Regel sind in §26 (5) GO NRW abschließend aufgelistet. Zu den Ausnahmen zählt ein Begehren, das darauf gerichtet ist, eine Entscheidung durch die Bürger an Stelle des Rates treffen zu lassen erkennbar nicht.

Da Ratsbeschlüsse durch die Bürger an Stelle des Rates getroffen werden können, können auch die Bürger an Stelle des Rates in einem Bürgerentscheid beschließen, dass sie in einer bestimmten Sache an Stelle des Rates die Entscheidung treffen wollen und können zu diesem Zweck einen (Rats-)bürgerentscheid initiieren (§26 (1) GO NRW).

Gesetzestext, Gesetzesbegründungen oder Rechtsprechung stehen diesem Vorhaben nicht entgegen.

Rechtsposition der Stadt Bochum zum Bürgerbegehren zum Musikzentrum

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Achtung, bezieht sich auf erstes Bürgerbegehren, das bereits beendet wurde:

Die Rechtsdezernentin der Stadt Bochum (Fr. Jägers, CDU) ist laut Darstellung in der Presse der Auffassung, dass es für ein Bürgerbegehren zu spät sei, da es sich gegen Ratsbeschluss vom 09.03.11 richten würde (Radio 98.5).

Dr. Markus van den Hövel, Vorsitzender Richter am Landgericht Bochum, tritt dieser Meinung in seiner juristischen Expertise öffentlich entgegen (WAZ vom 17.04.2012).

Auch nach Ansicht der Initiatoren dieses Bürgerbegehrens ist die Darstellung der Rechtsdezernentin rechtlich fragwürdig. Das initiierte Bürgerbegehren richtet sich darauf, dass die eigentliche Entscheidung des Rates über den Bau des Musikzentrums durch die Bürger an Stelle des Rates noch getroffen werden muss (siehe Inhalt des Bürgerbegehrens). Diese Entscheidung ist frühestens für den28.06.2012 13.09.12 im Rat zu erwarten, da absehbar ist, dass vorher die Voraussetzungen für eine Entscheidung nicht vorliegen (Termine).

Weiter führte die Rechtsdezernentin  (Fr. Jägers, CDU)  im Gespräch am 20.03.12 aus, die Bürger könnten nur einen bereits vom Rat gefassten Beschluss über den Bau der Musikzentrums kippen, aber nicht im vorhinein ein Bürgerbegehren darauf richten, dass der Bürger die Bauentscheidung an Stelle des Rates trifft.

Diese Rechtsauffassung überrascht. Denn sie würde bedeuten, dass die Bürger vom Gesetzgeber immer gezwungen würde unter Verursachung eines Schadens (Schadenersatz für bereits entstandene Baukosten) einen bereits gültigen Beschluss des Rates nachträglich aufzuheben und nicht berechtigt wären über den Beschluss gleich selbst an Stelle des Rates zu entscheiden, um so gleich von vornherein einen entstehenden Schaden zu vermeiden.

Am persönlichen Gespräch hat die Rechtsdezernentin der Stadt bereits klar gemacht, dass sie ihre Rechtsposition nicht schriftlich begründen werde. Dieser Standpunkt ist auch deswegen befremdlich, da der § 26 GO (2) eigentlich folgendes vorsieht: „Die Verwaltung ist in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren Bürgern bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich.“ Ein solches Verhalten ist jedoch von seiten der Verwaltung bisher nicht erkennbar.

Einen Standpunkt öffentlich zu verbreiten, diesen jedoch nicht nachvollziehbar schriftlich begründen zu wollen, ist ein überaus fragwürdiges Vorgehen.

Das Verhalten der Dezernentin könnte erklären, dass Fr. Jägers als politische Dezernentin insbes. aufgrund Ihrer Mitgliedschaft bei der CDU von Ihrer Partei auf ihren derzeitigen Posten als Rechtsdezernentin gehoben wurde (WAZ vom 24.07.2010).

Essentieller Bestandteil der Demokratie ist größtmögliche Transparenz, Unabhängigkeit und Bürgernähe. Daraus ergibt sich die Verpflichtung der Stadtverwaltung ihre Positionen zum Bürgerbegehren und zum Musikzentrum unabhängig und transparent zu entwickeln und darzustellen.

Damit die Bürger die rechtliche Position nachvollziehen können, ist es unbedingt erforderlich, dass die Rechtsdezernentin zu ihrer Position eine verständliche und vollständige rechtliche Begründung veröffentlicht. Darum haben wir mit Mail vom 23.03.12 erneut gebeten.

Nachtrag (02.04.2012)
Nunmehr hat die Rechtsdezernentin ihre Position auch schriftlich in der städtischen Kostenschätzung dokumentiert. Eine Begründung enthält diese nur ansatzweise. Die Position wird weder durch Urteile, Kommentare oder Auszüge aus der Gesetzesbegründung begründet. Den einzelnen Ausführungen stehen begründete Gegenpositionen entgegen, siehe FAQ zu Rechtsfragen.